Oberlunkhofen erinnert an die Meldepflicht von Vermietern

Wie die Gemeinde Oberlunkhofen berichtet, sind Vermieter von Wohnräumen verpflichtet, Mieter der Einwohnerkontrolle zu melden.

Chileweg und Dorfkern in Oberlunkhofen im Kanton Aargau - Nau.ch / Simone Imhof

Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende März 2024 steht vor der Tür.

Nach kantonaler Gesetzgebung (Paragraf zehn Absatz eins Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Die Gemeinde bittet Vermieter deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail vorzunehmen.