Fiat

St. Gallen: Fiat wegen massiver Leistungssteigerung stillgelegt

Mitte Juni wurde in St. Gallen ein Autofahrer kontrolliert. Das Fahrzeug wies eine Leistungssteigerung von fast 80 Prozent auf. Der Mann wurde verzeigt.

Leistungsprüfstand
Leistungsprüfstand in St. Gallen. - Kantonspolizei St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • In St. Gallen wurde am 11. Juni eine technische Überprüfung eines Fiats durchgeführt.
  • Das Fahrzeug wies eine Leistungssteigerung von fast 80 Prozent auf.
  • Das Auto wurde stillgelegt und der 47-jährige Inhaber zur Anzeige gebracht.

Am 11. Juni hat eine Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen in einer Werdenberger Gemeinde ein Auto, einen Fiat 500, zur Kontrolle angehalten. Eine technische Überprüfung des Fahrzeugs förderte mehrere technische Änderungen zu Tage.

Darunter nicht eingetragene, typenfremde Felgen, einen abgefahrenen Reifen, eine geänderte Fahrzeughöhe, eine typenfremde Bremsanlage, typenfremde Lenkgeometrie-Teile, ein nicht eingetragenes aerodynamisches Anbauteil, Frontspoiler, sowie Veränderungen am Abgassystem sowie an Motorkomponenten, Turbolader, Ladeluftkühler, Popoff-Ventil. In der Folge wurde das Auto vor Ort stillgelegt und polizeilich sichergestellt.

Das Auto wies eine starke Leistungssteigerung auf

Spezialisten der Verkehrspolizei führten zwei Tage später auf dem Leistungsprüfstand der Kantonspolizei St. Gallen eine Leistungsmessung durch.

Kantonspolizei St. Gallen
Polizisten der Kantonspolizei St. Gallen. - Kantonspolizei St. Gallen

Diese ergab eine aktuelle Motorenleistung von 177.5 kW, 241 PS, gegenüber erlaubten 99 kW, 134 PS, gemäss Fahrzeugausweis. Dies entspricht einer Leistungssteigerung von 79.85 Prozent.

Das Auto wurde stillgelegt

Ab einer Leistungssteigerung von mehr als 20 Prozent wäre ein Nachweis des Fahrzeugherstellers oder eine Einzelabnahme erforderlich, welche die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs bestätigen.

Der 47-jährige Fahrzeughalter wurde bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.

Das Auto wurde definitiv stillgelegt und darf erst mit entsprechenden Nachweisen und nach erneuter Prüfung durch das Strassenverkehrsamt wieder in Verkehr gesetzt werden.

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