Cham: Vernehmlassung zum Raumentwicklungskonzept abgeschlossen
Das Raumentwicklungskonzept (REK) der Einwohnergemeinde Cham ist erneut einen grossen Schritt weiter.

Ende Februar ist die Vernehmlassungsfrist abgelaufen, in welcher sich die Bevölkerung nochmals zum Inhalt äussern konnte. Damit geht das REK nun in die Finalisierungsphase und dürfte im Sommer durch den Gemeinderat verabschiedet werden. Anfang 2019 ist Cham in die Ortsplanungsrevision gestartet, denn bis 2025 müssen alle Gemeinden des Kantons Zug ihre gemeindlichen Planungsmittel überarbeitet haben.
Als erster Schritt im Zusammenhang mit der «Vision 2040» wird für Cham ein Raumentwicklungskonzept (REK) erstellt. Es dient als Grundlage für die Revision von Richtplanung, Zonenplan und Bauordnung sowie Landschaftsentwicklungskonzept. Konkret zeigt das REK auf, wie sich Cham im Jahr 2040 räumlich präsentieren soll. Dabei liegt der Fokus darauf – parallel zum absehbaren Wachstum – die Qualitäten von Cham zu erhalten, zu stärken sowie neue zu schaffen.
Das Raumentwicklungskonzept wird behördenverbindlich sein und, anders als beispielsweise die Bauordnung, nicht direkt als Gesetzgebung für alle Bauwilligen gelten. Dem Gemeinderat Cham war es von Anfang an sehr wichtig, das Raumentwicklungskonzept im engen Austausch mit der Bevölkerung zu entwickeln.
Deshalb haben im Rahmen des REKs verschiedene Veranstaltungen stattgefunden, bei denen die Chamerinnen und Chamer ihre Ideen und Wünsche einbringen konnten. Die nun abgeschlossene öffentliche Vernehmlassung war das letzte Mitwirkungsformat im Rahmen des REKs.
Positive Rückmeldungen gepaart mit verschiedenen Anliegen
Die entsprechende Vernehmlassung fand vom 11. Januar bis 26. Februar 2021 statt. Es gingen innert Frist 21 Eingaben von Privatpersonen und Institutionen bei der Abteilung Planung und Hochbau ein. «Grundsätzlich gab es viele positive Äusserungen zum REK und den darin formulierten Zielen, was uns ausserordentlich freut», so Mirjam Landwehr, Gesamtprojektleiterin der Ortsplanungsrevision Cham. Die konkret geäusserten Verbesserungsvorschläge und Anträge wurden bereits ein erstes Mal
gesichtet. Im kommenden Monat wird genau geprüft, wie und ob die verschiedenen Anliegen ins REK oder anderweitig – beispielsweise im nachfolgenden Planungsprozess – integriert werden können. «Wir haben bei unserer ersten Sichtung bereits festgestellt, dass sich einige der geäusserten Anliegen nicht direkt im REK einbauen lassen. Sie befinden sich auf einer anderen 'Flughöhe' bzw. strategischen Ebene oder erfordern eine andere Verbindlichkeit.»
Es geht Schlag auf Schlag
Während gut eines Monats werden die Pläne und das Handbuch des REK nun anhand der Eingaben kritisch geprüft und stellenweise angepasst. Mitte Mai wird dann die zuständige Ad-Hoc Kommission der Gemeinde die Anpassungen im REK beraten. Verläuft alles nach Plan, kann der Gemeinderat das Raumentwicklungskonzept noch vor den Sommerferien beschliessen. Gemäss Terminplan wird im September der finale Stand des REKs im Mandelhof, dem Verwaltungsgebäude der Einwohnergemeinde Cham, ausgestellt und der Bevölkerung an der Dezember-GV präsentiert.
Zweite Phase der Ortsplanungsrevision läuft bereits
Parallel dazu haben bereits die Arbeiten für die zweite Phase der Ortsplanungsrevision begonnen. Zeitgleich mit der Vernehmlassung des REKs konnten schriftlich Anträge für die Bauordnungs- und Zonenplanrevision eingegeben werden. Hier gingen elf Anträge für Änderungen am Zonenplan von den jeweiligen Grundeigentümerschaften ein. Diese Anträge werden in den kommenden Monaten mit einem Blick auf das Gesamte sowie in Abwägung mit dem REK als Richtschnur geprüft und ggf. im Entwurf der Nutzungsplanungsrevision berücksichtigt. Voraussichtlich wird ungefähr im Herbst 2022 eine öffentliche Vernehmlassung zur zweiten Phase der Ortsplanungsrevision stattfinden. Im Rahmen dieser Mitwirkung soll der Fokus stärker auf die verschiedenen Ortsteile von Cham gelegt werden.