Davoser Stimmberechtigte stimmen mehrheitlich per Brief ab

Wie die Gemeinde Davos meldet, lag die Abstimmungsbeteiligung am 14. Mai 2023 bei 29 Prozent. Die Urne im Rathaus wird praktisch nicht mehr genutzt.

Rathaus Davos. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Am 14. Mai 2023 führte die Gemeinde Davos eine Volksabstimmung durch. Es wurde lediglich über zwei kommunale Vorlagen abgestimmt.

Die Volksabstimmung erreichte mit 29 Prozent Stimmbeteiligung ein gutes Teilnahme-Resultat, denn in der Regel sorgen die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen, die diesmal fehlten, für höhere Stimmbeteiligungen.

Sehr mager besucht wurde die Abstimmungsurne.

Sie gibt den Stimmberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimmabgaben physisch direkt an der Urne vorzunehmen.

Weniger als ein Prozent an der Urne

In den drei Tagen Mittwoch, Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungssonntag können im Ordnungsamt im Rathausparterre ganztags während der Büroöffnungszeiten Stimmabgaben an der Urne vorgenommen werden.

Dies haben nur acht Personen während der drei erwähnten Tage in Anspruch genommen.

Am Abstimmungssonntag besuchten während der 1,5 Stunden Öffnungszeit insgesamt sieben Personen den Urnenstandort.

15 Urnenbesuchende bei rund 1900 an der Volksabstimmung teilnehmenden Personen ergibt einen Anteil von weniger als einem Prozent.

Bundesrecht schreibt Abstimmungsurne vor

Über 99 Prozent der an der Volksabstimmung beteiligten Stimmberechtigten stimmten brieflich ab.

Dass briefliches Abstimmen sehr attraktiv ist, zeigt auch der Umstand, dass – während der geöffneten Abstimmungsurne in der Rathauseingangshalle – draussen beim Rathauseingang gleichzeitig Abstimmungscouverts eingeworfen werden.

Das Betreiben einer Abstimmungsurne in den Tagen vor und am Abstimmungssonntag ist vom Bundesrecht vorgeschrieben.

Geringe Anzahl ungültiger Einsendungen

Von den rund 1900 eingegangenen Abstimmungscouverts musste lediglich eine sehr geringe Anzahl von vier Einsendungen für ungültig erklärt werden.

Drei Stimmberechtigte hatten vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Eine stimmberechtigte Person schickte nur das Stimmzettelcouvert ohne Stimmrechtsausweis zurück.

Bei diesen vier Einsendungen sind leider alle mitgelieferten Stimmzettel ungültig.

Striche machen Stimmzettel ungültig

Die übrigen wenigen ungültigen Stimmzettel resultierten aufgrund von Strichen, die von den Stimmbürgern im Antwortfeld des Stimmzettels gemacht wurden.

Striche sind eine Meinungsäusserung, dass weder Ja noch Nein die Antwort ist, aber sie machen den Stimmzettel ungültig.

Ein leerer Stimmzettel resultiert in der Auswertung nur dann, wenn das Antwortfeld tatsächlich leer gelassen wird.

Beim Auswerten der Antwortfelder der Stimmzettel gilt also: Nur leer ist leer.

Zusammenhängende Stimmzettel werden schneller sortiert

Sehr löblich zu vermerken ist, dass immer mehr Stimmberechtigte die Stimmzettel nicht mehr auseinanderreissen, sondern so wie erhalten ausfüllen und an die Gemeinde zurücksenden.

Die Perforation zwischen den Stimmzetteln ist eigentlich nicht für den Stimmbürger gedacht, sondern für das Stimmbüro.

Zusammenhängende Stimmzettel können schneller sortiert werden und werden stossweise an der Perforation voneinander getrennt.

Portoübernahme erfolgt durch die kantonale Standeskanzlei

Frankierte Antwortcouverts sind nur noch vereinzelt an die Gemeinde zugestellt worden.

Hier haben eine frühzeitige Mitteilung auf der Gemeindewebseite und vor allem der Hinweis in der «Davoser Zeitung» bei der Sensibilisierung der Stimmberechtigten geholfen.

Antwortcouverts enthalten im Adressfeld bei der Gemeindeadresse einen Code, der die Portoübernahme durch die kantonale Standeskanzlei enthält.

Post wird doppelt finanziert

Die Stimmberechtigten können die Antwortcouverts mit der Gemeindeadresse im Adressfeld in jeden schweizerischen Postkasten einwerfen.

Wer sein Antwortcouvert trotzdem frankiert, finanziert damit die Post doppelt (weil der Kanton bereits das Porto für A-Post übernimmt).

Alle Informationen zur Volksabstimmung vom 14. Mai 2023 sind auf der Webseite der Gemeinde einzusehen.