Der Sitz in der Finanzkommission Killwangen wurde nicht besetzt

Die Anmeldefrist für den zweiten Wahlgang in Killwangen läuft am Mittwoch, 6. Oktober 2021, um 12 Uhr ab.

Das Gemeindehaus in Killwangen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Gemeinde Killwangen berichtet, konnte für die Finanzkommission der vakante Sitz im ersten Wahlgang vom 26. September 2021 nicht besetzt werden. Sofern keine stille Wahl zustande kommt, ist für die Wahl eines Mitglieds in die Finanzkommission ein zweiter Wahlgang erforderlich, welcher am 28. November 2021 stattfindet.

Wählbar im 2. Wahlgang ist nur, wer innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte der Gemeinde Killwangen angemeldet wird.

Die Anmeldefrist läuft am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12 Uhr, ab. Ein Rückzug der Anmeldung ist nicht zulässig (§§ 31 ff des Gesetzes über die politischen Rechte). Die Nichtgewählten des ersten Wahlganges sind nicht automatisch angemeldet.