Urnenabstimmung vom 27. September

Stadt Dübendorf
Stadt Dübendorf

Dübendorf,

Auf Anordnung des Stadtrates Dübendorf findet am Sonntag, 27. September, in sämtlichen Zweckverbandsgemeinden die Urnenabstimmung.

Die Stadtverwaltung in Dübendorf.
Die Stadtverwaltung in Dübendorf. - Nau.ch / Manuel Walser

Auf Anordnung des Stadtrates Dübendorf als abstimmungsleitende Behörde findet am Sonntag, 27. September, in sämtlichen Zweckverbandsgemeinden folgende Abstimmung statt:

- Totalrevision der Statuten des regionalen Planungsverbandes Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG)

Die Durchführung der Abstimmung erfolgt nach dem Gesetz über die politischen Rechte und den Statuten des Zweckverbandes. Alles Wissenswerte über die persönliche Stimmabgabe, die Stellvertretung und die briefliche Stimmabgabe finden Sie auf dem Stimmrechtsausweis. Den Stimmunterlagen wird eine Weisungsbroschüre beigelegt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Im Übrigen kann wegen Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Easyjet
73 Interaktionen
Easyjet
Beagle
36 Interaktionen
Empörung

MEHR AUS OBERLAND

Stadtverwaltung Illnau-Effretikon
Illnau-Effretikon
Gemeinde Volketswil
Volketswil
Volketswil
Wangen-Brüttisellen