Buchberg

Das müssen Hundehalter in Buchberg wissen

Nau.ch Lokal
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Rafzerfeld,

Wie die Gemeinde Buchberg informiert, müssen der Erwerb sowie der Verlust des Hundes innert zehn bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Ein Brunnen im Dorfzentrum von Buchberg.
Ein Brunnen im Dorfzentrum von Buchberg. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Jeder Hundehalter und jeder Hund muss in der Hundedatenbank Amicus registriert werden. Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass diese Angaben immer aktuell sind.

Als Ersthundehalter muss man sich durch die Gemeinde Buchberg (Einwohnerkontrolle) in Amicus registrieren lassen.

Die Markierung des Hundes sowie die Erstregistrierung in Amicus muss durch einen Schweizer Tierarzt gemacht werden.

Auch Adressänderungen sind zu melden

Mutationen wie beispielsweise der Erwerb, Import, Adressänderung oder Tod sind innerhalb von zehn Tagen im Amicus zu mutieren und der Einwohnerkontrolle zu melden.

Für die Anmeldung auf der Gemeinde werden der Impfpass und Heimtierausweis des Hundes sowie ein Haftpflichtnachweis für Hundehaltende mit einer Deckungssumme von über eine Millionen Franken verlangt.

Diese ist in der Regel bereits in einer Privathaftpflicht enthalten. Die Gemeinde empfiehlt aber in jedem Fall, den Versicherungsnehmer zu fragen.

Zudem werden die Identitätskarte oder Pass und gegebenenfalls eine Haltebewilligung bei geplanter Übernahme eines bewilligungspflichtigen Hundes benötigt.

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