Die Gemeinde Frick fordert Einwohner zum Baumrückschnitt auf
Wie die Gemeinde Frick mitteilt, fordert sie Anwohner an Strassen, Wegen und Trottoirs auf, ihre Bäume periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.
Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4,5 Meter und über Gehwegen 2,5 Meter zu betragen.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig für die Sicherstellung der Zu- und Durchfahrt von Ver- und Entsorgungsdienstleistern.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimetern und einer solchen von drei Metern gewährleistet sein, damit der Verkehr in keiner Weise beeinträchtigt wird.
Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind zugelassen
Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.
Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden.