Gaiserwald: Nachhaltigkeit bei Beschaffungen im Fokus

Gaiserwald geht neue Wege: Neben dem Gebäudestandard übernimmt die Gemeinde auch in anderen Bereichen eine Vorbildfunktion und fördert nachhaltige Produkte.

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Wie die Gemeinde Gaiserwald informiert, trat am 1. Januar 2021 das neue Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft. Dieses hat nicht mehr nur den ökonomischen, sondern auch den ökologischen und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel zum Ziel.

Neu erhält das «vorteilhafteste» und nicht mehr das «wirtschaftlich günstigste» Angebot den Zuschlag. Der Kanton St.Gallen hat mit dem Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) per 1. Juni 2023 die neuen Bestimmungen ebenfalls in Kraft gesetzt.

Der Gemeinderat hat auf dieser Grundlage erstmals verwaltungsinterne Einkaufsempfehlungen für ausgewählte Produktegruppen erlassen.

Ökonomische, ökologische und soziale Kriterien

Die nachhaltige Beschaffung ist für die Verwaltung allerdings kein neues Thema. Neu wird den Verantwortlichen mit den Einkaufsempfehlungen ein praktisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.

Die Richtlinien unterstützen die Mitarbeitenden beim Übergang von einem reinen Preiswettbewerb zu mehr Nachhaltigkeit und Qualität im Beschaffungswesen. Eine nach ökonomischen, ökologischen und sozialen Kriterien ausgerichtete Beschaffung schont die natürlichen Ressourcen, reduziert die Umweltbelastung und fördert den fairen Handel. Die Gemeinde Gaiserwald kann damit insbesondere auch als «Energiestadt» eine Vorbildfunktion übernehmen und die Entwicklung und Vermarktung nachhaltiger Produkte fördern.

Einkaufsempfehlungen für verschiedene Bereiche

Die neue Richtlinie unterstützt nicht nur die für den Einkauf verantwortlichen Mitarbeitenden. Sie dient auch den Anbieterinnen und Anbietern, um sich über die nachhaltigen Grundsätze, welche die Gemeinde Gaiserwald bei der Beschaffung nach Möglichkeit nachlebt, zu informieren.

In den Einkaufsempfehlungen festgehalten sind die Bereiche Ausrüstung Turnhallen/Spielzeug/Spielmaterial (innen)/Outdoor- und Spielgeräte (aussen), Bekleidung/Textilien, Blumenschmuck, Mobiliar, Fahrzeuge, Gartengeräte/Werkzeuge, Handseifen, Innenbeleuchtung, IT-Geräte, Lebensmittel, Natursteine, Papierprodukte, Reinigung und Schreibwaren/Bürobedarf. Dabei werden für jeden Bereich Grundsätze formuliert, die bei den zukünftig zu tätigenden Einkäufen berücksichtigt werden.