Baugesuche in Seeberg sind elektronisch und schriftlich einzugeben
Ab dem 1. März 2022 sind Baugesuche in der Gemeinde Seeberg elektronisch und schriftlich einzugeben. Die amtlichen Formulare sind nicht mehr gültig.

Der Grosse Rat hat Änderungen in kantonalen baurechtlichen Erlassen beschlossen. Dadurch sind Baugesuche in der Gemeinde Seeberg ab dem 1. März 2022 zwingend im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens über eBau elektronisch zu erfassen und können nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.
Die Baugesuchsunterlagen sind zusätzlich auch zweifach in Papierform mit den nötigen Unterschriften bei der Standortgemeinde des Bauobjektes einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.