Änderung der Bestimmungen für das Gemeindepersonal Bolligen
Wie die Gemeinde Bolligen mitteilt, tritt die Änderung der personalrechtlichen Bestimmungen für das Gemeindepersonal ab 1. Januar 2024 in Kraft.
Bedingt durch den Fachkräftemangel wird die Gemeinde Bolligen zunehmend mit höheren Gehaltsforderungen konfrontiert, die bei einer Anstellung das aktuelle Gehaltsgefüge strapazieren.
Der Gemeinderat hat deshalb an der Klausur vom 20. Februar 2023 beschlossen, das bisher aufgrund von Leistung und Verhalten fixe System durch ein anderes ebenbürtiges System abzukoppeln.
An der bisherigen Stellenstruktur und der Gehaltsklassentabelle soll grundsätzlich festgehalten werden.
Ein automatischer Anstieg wird eingeführt
So hat der Gemeinderat am 3. Juli 2023 beschlossen, dass der bisherige Anstieg innerhalb der Gehaltsklasse durch Erfahrung und Leistung durch einen jährlichen automatischen Anstieg abgelöst wird.
Dieser soll jedoch abgestuft erfolgen, so dass jüngere Mitarbeiter in tieferen Stufen bis zur Stufe 24 jährlich um zwei Stufen ansteigen.
Ab der Stufe 37 beträgt dann der jährliche Anstieg eine Stufe.
Innerhalb der Gehaltsklassen wurde die Anzahl Stufen von 40 auf 52 erhöht.
Gemäss Stellenstruktur stehen für die Einreihung für jede Funktion nach wie vor drei Gehaltsklassen zur Verfügung.
Die Überführung erfolgt alle fünf Jahre
Bisher wurde eine Beförderung in die mittlere Gehaltsklasse nach Absolvierung von fünf Jahren gewährt.
In die oberste Gehaltsklasse wurde man aufgrund von entsprechenden Leistungen und Verhalten frühestens nach fünf Jahren überführt.
Neu sollen auch hier Automatismen eingeführt werden. Nach fünf Jahren Erfahrung erfolgt die Überführung in die mittlere und nach weiteren fünf Jahren die Überführung in die oberste Gehaltsklasse.
Die Änderungen werden 2024 in Kraft gesetzt
Selbstverständlich kann der Gemeinderat bei schwieriger finanzieller Lage der Einwohnergemeinde unter Berücksichtigung der Konjunkturlage sowie der Entwicklung der Gehälter der öffentlichen Gemeinwesen und der Privatwirtschaft auf die Gewährung von Gehaltsstufen ganz oder teilweise verzichten.
Die vorgenannten Änderungen treten ab 1. Januar 2024 in Kraft.
Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss kann während 30 Tagen ab dem 20. September 2023 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Einsprache erhoben werden.