Lütisburg bietet Hilfe zur Entfernung von festen Zäunen an
Wie die Gemeinde Lütisburg mitteilt, bietet die Jagdgesellschaft Lütisburg Bauern und Waldbesitzern eine Unterstützung zur Beseitigung fester Zäune an.

Seit Oktober 2021 ist in den Wäldern der Region der Einsatz von Stacheldrahtzäunen und Drahtverhauen grundsätzlich verboten. Die entsprechende Anpassung des Jagdgesetzes ist mit einer Übergangsfrist für die Umsetzung von vier Jahren in Kraft. Die Anpassung ist die Reaktion auf die einstige kantonale Initiative «Stopp dem Tierleid».
Grundsätzlich geht es um den Rückbau der zum Teil jahrzehntealten Wildschutzanlagen sowie um die fachmännische Entsorgung von eingewachsenen Wildfallen und Drahtverhauen im Kanton St.Gallen.
Stacheldraht- und Maschendrahtzäune, aber auch Weidenetze bedeuten für Wildtiere oftmals das Todesurteil und können auch für Mensch und Hund bei Waldspaziergängen gefährlich sein.
Die Jagdgesellschaft Lütisburg hat sich deshalb entschieden, allen Bauern und Waldbesitzern eine Unterstützung in Form von Arbeitseinsätzen zur Beseitigung noch bestehender fester Zäune anzubieten.
Weitere Informationen können auf der Webseite der Gemeinde gefunden werden.