Salenstein erinnert an Rechte und Pflichten der Hundehalter
Wie die Gemeinde Salenstein informiert, gibt es immer noch Hundebesitzer die ihren Pflichten nicht nachkommen. Dies wirkt sich negativ auf alle Hundehalter aus.
Alle Jahre wieder sieht sich der Gemeinderat leider dazu veranlasst, in den Mitteilungen erneut auf das Problem der unliebsamen Hinterlassenschaften von Hunden im Dorf hinzuweisen.
Es sollte inzwischen eine Selbstverständlichkeit sein, dass man den Hundekot des geliebten Vierbeiners sofort und von sich aus zusammennimmt.
Viele Hundebesitzer kommen ihren Verpflichtungen bereits vorbildlich nach, wofür sich der Gemeinderat herzlich bedankt.
Leider sind das aber nicht alle, was wiederum ein schlechtes Licht auf alle Hundebesitzer wirft.
Alle Hundehalter müssen sich an die Regeln halten
Hundebesitzer werden aufgefordert, das Thurgauer Gesetz über das Halten von Hunden RB 641.2 genau durchzulesen und sich zu jeder Zeit an die gesetzlichen Vorgaben (Leinenpflicht, Hinterlassenschaften, Lärm durch Hundegebell) zu halten.
Alle Hundehalter werden gebeten mitzuhelfen, damit die Dörfer zu jeder Zeit sauber sind und es auch nachhaltig bleiben.
Es gibt genügend Robidogs in der ganzen Gemeinde und bei Bedarf kann man beim Werkhofteam nach einer kleinen Rolle fragen.