Bolken

Bolken äussert sich zum Flyer gegen schulärztlichen Dienst

Nau.ch Lokal
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Wasseramt,

In Bolken geht ein Flyer um, der die Einwohner aufruft, gegen das Reglement über den schulärztlichen Dienst abzustimmen. Der Gemeinderat nimmt Stellung dazu.

Der Kindergarten und die Primarschule an der Schulhausstrasse 15 in Bolken.
Der Kindergarten und die Primarschule an der Schulhausstrasse 15 in Bolken. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Bolken berichtet, wird an der Rechnungs-Gemeindeversammlung (GV) über das Reglement des schulärztlichen Dienstes befunden.

Eine anonyme Gruppierung hat mit einem Flyer die Bevölkerung aufgerufen, sich an der nächsten GV sich gegen das zu befindende Reglement zu stellen.

Die Gemeinden sind gemäss Gesundheitsgesetz vom Kanton verpflichtet, ein Reglement über den schulärztlichen Dienst zu erlassen, welches insbesondere die Aufgaben der Vorsorgeuntersuchungen regelt.

Der Schularzt gibt lediglich eine Empfehlung ab

Die Gesundheit der Kinder ist der Gemeinde Bolken wichtig und sie untergräbt die Kompetenz der Eltern in keiner Weise. Im Gegenteil.

Gemeinsam mit den Eltern wird die Vorsorgeuntersuchung ausgewertet und besprochen.

Der Schularzt gibt lediglich eine Empfehlung ab. Der Schularzt untersteht der beruflichen Schweigepflicht und dem Amtsgeheimnis.

Die Vorsorgeuntersuchungen sind freiwillig

Im Reglement wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorsorgeuntersuchungen freiwillig sind.

Paragraf 5 Absatz 3 besagt: «Die Vorsorgeuntersuchungen sind freiwillig.»

Paragraf 5 Absatz 6 beinhaltet: «Falls die Erziehungsberechtigten ausdrücklich keine ärztliche Vorsorgeuntersuchung wünschen, wird dies von der Klassenlehrperson festgehalten und dem Schularzt zur Kenntnis gebracht.»

Beratung und Aufklärung

Die Individualmedizin bleibt den Eltern respektive den Erziehungsberechtigten vorbehalten.

Bei der Sozialmedizinischen Vorsorge werden Themen der Gesundheitserziehung, Hygiene, Umgang mit Medien, Gruppendruck/-dynamik, Ernährung, Suizid/Tod, Kindsmisshandlung angesprochen.

Ab dem Zyklus II und der Mittelstufe kommen die Suchtprophylaxe sowie Sexualaufklärung hinzu.

Der Gemeinderat stellt sich gerne den offenen Fragen und lädt die Bevölkerung herzlich ein, sich an der Gemeindeversammlung ein objektives Bild über das zu befindende Reglement zu machen.

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