Vorübergehende Verkehrsanordnung in Zollikon

Wie die Gemeinde Zollikon mitteilt, wird das Trottoir an der Bahnhofstrasse 51 ab dem 1. November 2023 bis circa 30. April 2024 gesperrt.

Blick auf die Gemeinde Zollikon. - Nau.ch / Simone Imhof

Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Bahnhofstrasse 51 kommt es vor der Liegenschaft ab dem 1. November 2023 bis circa 30. April 2024 zur Sperrung von circa 60 Quadratmetern Trottoirfläche.

Die Fussgänger werden umgeleitet. Die Verkehrsanordnung wird mit dem Aufstellen der Signale beziehungsweise mit dem Anbringen der Signale rechtsverbindlich.

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Artikel 27 Absatz eins des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt, auf dessen Artikel 90 bestraft.

Forderungen für eine Neubeurteilung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon eine Neubeurteilung verlangt werden.

Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen.

Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.