Hinweis zum Abbrennen von Feuerwerk am 1. August in Zizers

Wie die Gemeinde Zizers mitteilt, ist das Abbrennen von Feuerwerk nach dem 1. August 2023 nur noch zum Jahreswechsel ohne Bewilligung erlaubt.

Das Gemeindehaus in Zisers. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, sich beim Abbrennen von Feuerwerk auf den 1. August 2023 zu beschränken und auf Menschen und Tiere Rücksicht zu nehmen.

Während der übrigen Zeit ist gemäss Polizeigesetz der Gemeinde Zizers das Abbrennen von Feuerwerk nur noch zum Jahreswechsel ohne Bewilligung erlaubt.

Die aktuellen Gefahrenstufen und Verhaltensregeln betreffend Feuer- und Waldbrandgefahr finden Einwohner auf der Internetseite vom Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden.