Liestal

Baselbieter Gesundheitsdirektion wartet ab

Keystone-SDA Regional
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Liestal,

Der vom Kantonsgericht Baselland aufgehobene Zulassungsstopp für ambulante Ärzte hat für Basel-Stadt keine Konsequenzen.

Münchenstein See
Der Rhein mit der Fähre in Basel-Stadt. - keystone

Baselland will sich bis auf Weiteres nicht zum Entscheid äussern.

Das Kantonsgericht Baselland war am Mittwoch, 18. Januar 2023, gemäss Berichten des SRF-Regionaljournals und der «Basler Zeitung» zum Schluss gekommen, der Regierungsrat habe mit dem Zulassungsstopp seine Kompetenzen überschritten.

Damit habe die Exekutive gegen die Gewaltentrennung und das Legalitätsprinzip verstossen.

Somit entschied das Kantonsgericht zugunsten der Privatklinik Birshof in Münchenstein, die zur Hirslanden-Gruppe gehört. Diese hatte gegen den Einstellungsstopp Rekurs eingelegt.

Man warte das schriftliche Urteil ab

Die Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion will das Urteil des Kantonsgerichts nicht kommentieren.

Man warte das schriftliche Urteil ab und prüfe die Konsequenzen, sagte ein Sprecher am Donnerstag, 19. Januar 2023, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Für den Nachbarkanton Basel-Stadt hat das Urteil keine Auswirkungen. «Die Verordnung in Basel-Stadt ist vom Verfahren in Basel-Landschaft nicht betroffen.

Sie ist innerhalb der Beschwerdefrist nicht angefochten worden und gilt derzeit», sagte eine Sprecherin des Gesundheitsdepartements.

Der Regierungsrat ist für den Vollzug des Gesundheitsrechts zuständig

Im kantonalen Gesundheitsgesetz sei zudem geregelt, dass der Regierungsrat «zuständig für den Vollzug des kantonalen, eidgenössischen und internationalen Gesundheitsrechts» sei.

Die rechtlichen Grundlagen würden der Basler Regierung die Kompetenz verleihen, eine solche Zulassungsverordnung als Übergangslösung zu erlassen.

«Das weitere Vorgehen werden wir nun im Dialog mit dem Kanton Basel-Landschaft und den zuständigen Gremien besprechen.»

Eine Niederlage für Thomas Weber

Der Gerichtsentscheid vom Mittwoch, 18. Januar 2023, ist eine Niederlage für den Baselbieter Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP).

Dieser hatte zusammen mit dem Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (Mitte) im März 2022 Obergrenzen bei den Neuzulassungen von Ärzten für die beiden Kantone definiert.

Diese Grenzen waren für acht Fachgebiete der ambulanten Versorgung bestimmt.

Die beiden Regierungsräte begründeten die Beschränkung mit der hohen Ärztedichte und den hohen Gesundheitskosten und Krankenversicherungsprämien in den beiden Basel.

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