Baselbieter Landrat lehnt Beitritt zum Hooligan-Konkordat II ab
Der Baselbieter Landrat lehnt den Beitritt zum erweiterten Hooligan-Konkordat ab. Der Regierungsrat hatte eine Entgegennahme befürwortet.
Der Baselbieter Landrat lehnt den Beitritt zum erweiterten Hooligan-Konkordat erneut ab. Mit 42 zu 30 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat er am Donnerstag, 1. Dezember 2022, eine entsprechende Motion nicht überwiesen.
Das Kantonsparlament stimmte somit gegen den Regierungsrat, der eine Entgegennahme befürwortete.
Bereits im Jahr 2014 bekam der Beitritt zum «Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» eine Abfuhr im Landrat.
Somit sind Baselland und Basel-Stadt die beiden einzigen Kantone, die nicht dem verschärften Konkordat beigetreten sind.
Fraktion Mitte/GLP will Kompetenzenübertragung an die Polizei
Yves Krebs (Fraktion Mitte/GLP) nahm einen neuen Anlauf mit einer Motion. Seine Fraktion forderte den Beitritt, um der Polizei im Rahmen der Gewaltprävention weitere Kompetenzen zu übertragen.
«Dieses bisherige Abseitsstehen erschwert die Arbeit der Sicherheitsdirektion und des Polizeikommandos innerhalb der Polizeidirektorenkonferenz», heisst es in der Motion.Die Idee stiess vor allem bei der SP- und FDP-Fraktion auf Widerstand.
Balz Stückelberger (FDP) machte auf die Unschuldsvermutung, Grundrechte und Beweispflicht aufmerksam, die mit dem erweiterten Konkordat tangiert würden.
Miriam Locher (SP) sagte, normale Fussballfans würden so «unter Generalverdacht gestellt».
Deutliche(re) Beitritts-Ablehnung im Jahr 2014
Der Entscheid gegen den Beitritt zum Hooligan-Konkordat II fiel im Jahr 2014 deutlicher aus.
Damals lehnte der Landrat schon das Eintreten mit 72 zu 10 Stimmen ab.