Langenbruck hebt das Feuer- und Feuerwerksverbot auf
Wie die Gemeinde Langenbruck meldet, wird das Feuer- und Feuerwerksverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben.
Das kommunale Feuer- und Feuerwerksverbot im Siedlungsgebiet von Langenbruck wird per sofort aufgehoben. Weiterhin wird jedoch zur grössten Vorsicht gemahnt. Es wird daher empfohlen weiterhin auch innerhalb des Siedlungsgebietes Gas- und Elektrogrills zu verwenden.
Weiterhin gelten die Bestimmungen des Kantons zum Feuerverbot im Offen- und Kulturland. Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft ist immer noch erheblich (Waldbrandgefahrenstufe 3). Das heisst: Es ist nach wie vor verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Mindestabstand 50 Meter). Das Feuerverbot im Offen- und Kulturland hingegen wird aufgehoben.