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Maur: Bezirksrat prüft Strukturen der «Maurmer Post»

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Wie die Gemeinde Maur meldet, steht die Gemeindepublikation in ihrer heutigen Form auf rechtlich unsicherer Basis. Deshalb soll nun der Bezirksrat entscheiden.

Das Gemeindehaus in Maur.
Das Gemeindehaus in Maur. - Nau.ch / Simone Imhof

In den vergangenen Wochen wurden verschiedene Fragen zur «Maurmer Post» an den Gemeinderat herangetragen. Eine Arbeitsgruppe hat deshalb die Strukturen und Prozesse überprüft.

Dabei wurden auch Fachexperten beigezogen und eine Stellungnahme des kantonalen Gemeindeamts eingeholt. Ein Zwischenresultat der umfangreichen Abklärungen liegt nun vor.

In seiner Stellungnahme zur «Maurmer Post» führt das Zürcher Gemeindeamt aus, dass eine Gemeinde keine «investigative Zeitung, die kritisch über die Vorgänge in der Gemeinde und über die Gemeindebehörden berichtet» herausgeben sollte.

Ausserdem hält es fest, dass «Journalisten, die investigativ über die Gemeinde und die Gemeindebehörden berichten, nicht Angestellte der Gemeinde sein können».

Rechtliche Klärung als Basis für künftige Strukturen

Die Einschätzung des Zürcher Gemeindeamts hat Gewicht, ist aber nicht bindend.

Die rechtlichen Fragestellungen sind jedoch eindeutig zu klären, bevor über die künftigen Strukturen und das Inhaltskonzept der «Maurmer Post» entschieden wird.

Eine solche Klärung muss aus Sicht des Gemeinderats und der beigezogenen Fachexperten der Bezirksrat herbeiführen.

Entsprechende Aufsichtsbeschwerden sind dort bereits hängig und die Gemeinde wird dem Bezirksrat ihrerseits weitere Informationen aus dem Gemeinderat zukommen lassen.

Besetzung der Chefredaktion muss warteb

Weil die Besetzung der Chefredaktion einen direkten Bezug zu den Strukturen und dem Inhalt der Publikation hat, muss auch mit diesem Schritt bis zum Entscheid des Bezirksrats zugewartet werden.

In der Zwischenzeit wird die «Maurmer Post» durch Dörte Welti als Chefredaktorin ad interim und ihr Team geführt.

Der Gemeinderat wird die Bevölkerung über die nächsten Schritte informieren, sobald der Entscheid des Bezirksrats vorliegt.

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