Maur verfügt temporäre Verkehrsanordung an der Tägernstrasse

Wie die Gemeinde Maur meldet, wird an der Tägernstrasse in Forch ab dem 1. Juli 2024 bis zum 26. September 2025 eine neue Verkehrsanordnung in Kraft sein.

Ortseinfahrtsstrasse nach Maur. - Nau.ch / Simone Imhof

Im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Tägernstras in Forch wird vom 1. Juli 2024 bis 26. September 2025 eine vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt.

Zur Erstellung des Neubaus Tägernstrasse 18 wird für die Baustelleneinrichtung der öffentliche Grund (Tägernstrasse) über die ganze Parzellenbreite beansprucht.

Auf der gegenüberliegenden Strassenseite der Baustelle müssen einige Parkplätze vorübergehend aufgehoben werden, um einen störungsfreien Strassenverkehr zu gewährleisten.

Ersatzparkplätze an Tägern- und Hellstrasse

Des Weiteren führt durch die Tägernstrasse eine Buslinie.

Aufgrund der Verkehrssicherheit (unter anderem auch wegen der Schwenkradien der Busse) wird eine Lichtsignalanlage installiert.

Als Ersatz für die temporär aufgehobenen Parkplätze werden an der Tägern- und Hellstrasse Ersatzparkplätze geboten.

Wichtige Schritte im Rekursverfahren

Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen.

Die aufschiebende Wirkung wird entzogen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig. Die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die Frist für den Rekurs beträgt 30 Tage seit der Veröffentlichung und läuft am 29. Juli 2024 ab.