Ausweichverkehr A13 in Bad Ragaz
Wie die Gemeinde Bad Ragaz mitteilt, übernimmt die Gemeinde keine Verantwortung für Feuerwehreinsätze bei Staubildungen auf den Kantonsstrassen.

Das hohe Verkehrsaufkommen auf der Autobahn A13 an Wochenenden führt regelmässig zu Staus von der Region Viamala bis ins Sarganserland. Dies verleitet dazu, dass Autofahrer vermehrt die «Schleichwege» über die Kantons- und/oder Gemeindestrassen durch Bündner und Sarganserländer Ortschaften, so auch durch Bad Ragaz, wählen.
Dies wiederum bringt die kommunalen Verkehrssysteme zum Kollaps und führt zu Unmut bei der Wohnbevölkerung. Die Sicherheit der Bevölkerung (auch durch die Blaulichtorganisationen) kann in solchen Stausituationen nicht mehr gewährleistet werden.
Politische Vorstösse und regionale Anlässe
Die Thematik dieses A13-Ausweichverkehrs auf Kantons- und Gemeindestrassen bewegt Politik und Bevölkerung der fünf Regionen Viamala, Imboden, Plessur, Landquart und Sarganserland schon seit längerer Zeit. Mehrere politische Aufträge beziehungsweise Einfache Anfragen im Grossen Rat Graubünden sowie im Kantonsrat St.Gallen wurden eingereicht.
Ebenso trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der fünf oben erwähnten Regionen und der Stadt Chur am 14. Dezember 2021 sowie am 30. Juni 2022, um das weitere gemeinsame Vorgehen zu definieren. Zwischenzeitlich fand in Landquart am 29. März 2022 zum gleichen Thema ein Austausch zwischen dem ASTRA, der Kantonspolizei Graubünden, dem Tiefbauamt Graubünden und diversen betroffenen Gemeindevertretern statt.
Vertretungen des Kantons St.Gallen waren nicht eingeladen worden. Der Gemeinderat Bad Ragaz wurde eingeladen und war durch Gemeindepräsident Daniel Bühler vertreten. Aus dieser Sitzung in Landquart resultierte ein wenig ermutigender Pilotbetrieb über Ostern, Auffahrt und Pfingsten in Bündner Gemeinden der Region Imboden. Leider wurden bei diesen Schritten die St.Galler Vertreter von Tiefbauamt sowie der Kantonspolizei St.Gallen nicht einbezogen.
Anlässlich der Sitzung in Landquart vom 29. März 2022 wurde von verschiedenen Seiten der Wunsch geäussert, dass Vertreter der St.Galler Kantonsverwaltung (Tiefbauamt, Kantonspolizei) in das Gesamtprojekt eingebunden werden. Diesen Vorschlag verabschiedeten die Anwesenden als eine Massnahme aus dem Treffen.
Sicherheit nicht mehr gewährleistet
Der Gemeinderat hat zudem mit Schreiben vom 29. September 2021 beim Bundesamt für Verkehr (ASTRA) den Antrag gestellt, dass die notwendigen Autobahnausfahrten von Chur bis Sargans, bei Staubildung auf der A13, entsprechend geschlossen werden. Dies auch im Hinblick auf den ordnungsgemässen Einsatz der Feuerwehr und die Sicherheit der Bevölkerung.
Dieser Antrag zur Schliessung von Autobahnausfahrten wurde vom ASTRA mit Brief vom 17. November 2021 abgelehnt, womit weiterhin Staubildungen in Bad Ragaz vorherrschen und die Sicherheit der Bevölkerung nicht vollumfänglich gewährleistet werden kann.
Feuerwehreinsätze nicht jederzeit gewährleistet
Die politischen Gemeinden sind im Kanton St.Gallen gemäss Gesetz über den Feuerschutz (FSG; sGS 871.1) für den Feuerschutz verantwortlich (Art. 2 FSG).
Die entsprechenden Leistungsstandards/Ausrückzeiten für die Einsatzelemente der Feuerwehren können in Stausituationen auf den Hauptstrassen in Bad Ragaz nicht mehr eingehalten werden, da die Angehörigen der Feuerwehr teilweise nicht zum Depot gelangen können beziehungsweise die Einsätze behindert werden, weil diverse Zufahrten durch den Ausweichverkehr über die Kantontons- beziehungsweise Gemeindestrassen dies verhindern. Daher ist auch ein zeitnahes Ausrücken der Feuerwehr ab dem Feuerwehrdepot an der Fläscherstrasse nicht möglich.
Ablehnung möglicher Haftungsansprüche
Der Gemeinderat sieht zum heutigen Zeitpunkt keine Möglichkeiten mehr, die entsprechende gesetzliche Verantwortung für Feuerwehreinsätzen bei Staubildungen auf den Kantonsstrassen zu übernehmen. Mit Schreiben vom 6. Juli 2022 setzte der Gemeinderat daher die Gebäudeversicherung St.Gallen und auch die Regierung des Kantons St.Gallen darüber in Kenntnis, dass die entsprechenden Leistungsstandards/Ausrückzeiten für die Einsatzelemente der Feuerwehr Bad Ragaz nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden können.
Gleichzeitig weist der Gemeinderat im Schreiben darauf hin, dass er mögliche Haftungsansprüche für die Nichterfüllung der Leistungsstandards/Ausrückzeiten der Feuerwehr Bad Ragaz in Stausituationen für sämtliche Personen beziehungsweise Organe vollumfänglich ablehnt.