Flums legt Teilstrassenpläne öffentlich auf
Wie die Gemeinde Flums informiert, hat der Gemeinderat den Teilstrassenplan Mätzwiesenweg Nummer 852 und den Teilstrassenplan Prodergasse Nummer 565 erlassen.
Der Gemeinderat hat am 27. Februar 2023 gestützt auf Artikel 8, Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 39 folgende des Strassengesetzes (sGS 732,1, abgekürzt StrG) im Zusammenhang mit dem Einspracheverfahren den Teilstrassenplan Mätzwiesenweg Nummer 852 (Teil-Aufhebung Klassierung Weg zweite Klasse, Teil Neuklassierung Weg zweite Klasse sowie Änderung Teilplan Fuss-, Wander- und Radwege) und den Teilstrassenplan Prodergasse Nummer 565 (Teil-Aufhebung und Teil-Neuklassierung Weg zweite Klasse) erlassen und die für den Anschluss des Mätzwiesenwegs (Treppe und Abschrankung mit Versatz) beziehungsweise der Prodergasse an die Kantonsstrasse erforderlichen baulichen Massnahmen genehmigt.
Die öffentliche Auflage gemäss Artikel 39 folgend StrG findet während 30 Tagen, das heisst ab Dienstag, 7. März 2023, bis Mittwoch, 5. April 2023, im Rathaus Flums, Besprechung zweites Obergeschoss, statt.
Einsprachen gegen die Klassierung, die Zulässigkeit der Enteignung und die baulichen Massnahmen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat einzureichen.