Zuständigkeit für Steuererlassgesuche
die Zuständigkeit für Steuererlassgesuche bis Fr. 500.- soll neu an die kantonale Steuerverwaltung delegiert werden.

In konsequenter Weiterführung der bewährten Praxis soll neu auch die Zuständigkeit für Steuererlassgesuche bis Fr. 500.- (für Kantons- und Gemeindesteuern) an die kantonale Steuerverwaltung delegiert werden. Bisher war dafür der Gemeinderat beziehungsweise der Finanzreferent zuständig.
Für Steuererlassgesuche über Fr. 500.- war die kantonale Steuerverwaltung beziehungsweise das Finanzdepartement bereits bisher verantwortlich. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der zuständige Finanzreferent Dino Tamagni ([email protected]) zur Verfügung.