Das Füttern von Greifvögeln ist in Nebikon verboten

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Region Reiden,

Wie die Gemeinde Nebikon mitteilt, wurden erneut Greifvögel im Gebiet Mösli und Flüeggen durch Private gefüttert. Das ist ohne Bewilligung verboten.

Das Gemeindehaus Nebikon.
Das Gemeindehaus Nebikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Erneut sind bei der Gemeinde Nebikon Meldungen eingegangen, dass im Gebiet Mösli und Flüeggen Greifvögel wie Rotmilane und Mäusebussarde durch Private gefüttert werden, was zu Ansammlungen dieser Tiere führt.

Der Gemeinderat bittet um eine Unterlassung dieser widerrechtlichen Fütterungen und macht auf das Kantonalen Jagdgesetz aufmerksam, wonach das Füttern von Greifvögeln ohne entsprechende Bewilligung des Kantons verboten ist. Dem Gesetz Widerhandelnde können zur Anzeige gebracht und mit Busse bestraft werden.

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