Kanalisationsarbeiten verursachen Behinderungen in Nebikon
Wie die Gemeinde Nebikon mitteilt, ist ab Februar 2023 mit Behinderungen auf den Strassen aufgrund von Zustandsaufnahmen der Kanalisation zu rechnen.
Das öffentliche Netz der Abwasseranlagen umfasst alle Leitungen, an denen zwei oder mehr Grundstücke an eine Sammelleitung angeschlossen sind.
Der Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen der Gemeinde ist in einem Plan festgelegt, der zu den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden kann.
Es ist Aufgabe der Gemeinde, das öffentliche Kanalisationsnetz zu unterhalten. Für die Zustandsaufnahmen ist die Gemeinde Nebikon in vier Unterhaltszonen (UHZ) eingeteilt.
Durchführung der Arbeiten in Zone eins
Im Rahmen der Unterhaltsmassnahmen 2023 werden ab Ende Februar die Zustandserhebungen der gemeindeeigenen Leitungen in der Unterhaltszone eins durchgeführt (Spülarbeiten und Kanalfernsehaufnahmen).
Die Unterhaltsarbeiten für die Zone eins dauern circa bis April 2023. In den folgenden drei Jahren werden die Unterhaltsarbeiten fortlaufend weitergeführt, bis sämtliche vier Zonen gespült und aufgenommen sind.
Infolge der genannten Arbeiten können in dieser Zeit Verkehrsbehinderungen sowie zusätzliche Lärmemissionen auftreten.
Es ist zudem möglich, dass sich Schachtabdeckungen auf privaten Grundstücken befinden und die Mitarbeitenden der Firmen die privaten Grundstücke betreten.
Möglichkeit von den Gemeindekonditionen zu profitieren
Die Grundeigentümer werden ersucht, die entsprechende Zugänglichkeit auf ihrem Grundstück zu gewährleisten.
Schachtdeckel müssen immer begehbar sein und dürfen nicht durch Erdmaterial, Mobiliar, Platten, Bepflanzungen oder Bauten überdeckt sein.
Die Unterhaltsarbeiten der privaten Kanalisationsleitungen und Schächte ist eine Aufgabe der jeweiligen Grundeigentümerschaft.
Im Zusammenhang mit den geplanten Arbeiten besteht für private Leitungseigentümer die Möglichkeit, ihre Leitungen zu den gleichen Konditionen, wie sie die Gemeinde Nebikon erhält, auf eigene Rechnung zu spülen und mit dem Kanalfernsehen aufnehmen zu lassen.
Von Spülung betroffene Gebiete
Interessierte können sich direkt mit den entsprechenden Unternehmungen bis 3. März 2023 in Verbindung setzen.
Im Jahr 2023 betrifft dies alle Liegenschaften in der Unterhaltszone eins und somit gemäss Plan auf der Webseite der Gemeinde die Gebiete Dorf (Teil), Dorfmatt, Stämpfelbergstrasse (Teil), Rüslenweg, Graben, Oberdorf, Allmend, Blattmacher, Blattengasse, Rehhalden (Teil), Geisacherweg (Teil) und In der Breiten (Teil).