Grosswangen: Hinweise an Hundehalterinnen und -halter

Gemeinde Grosswangen
Gemeinde Grosswangen

Ruswil,

Um junge Wildtiere und brütende Vögel zu schützen, gilt im Kanton Luzern vom 1. April bis 31. Juli 2021 im Wald und am Waldrand Leinenpflicht für Hunde.

Hunde Leine im Wald
In den Zürcher Wäldern waren während der Pandemie mehr Hunde unterwegs. (Archivbild) - Nau

Während der restlichen Zeit dürfen die Hunde frei herumlaufen. Der Gemeinderat bittet die Hundehalterinnen und -halter jedoch, die Hunde nach Möglichkeit oder vor allem in der Nähe von Wohnhäusern und landwirtschaftlichen Betrieben an die Leine zu nehmen. Durch die freilaufenden Hunde fühlen sich einige Menschen und Hoftiere bedroht.

In Wildtier- und Naturschutzgebieten gilt generell die Leinenpflicht über das ganze Jahr. Hundehalterinnen und -halter, welche die Leinenpflicht missachten, riskieren eine Busse.

Die Grünstreifen entlang der Hecken und Bächen sind ein Rückzugsort für Flora und Fauna und dürfen daher nicht betreten werden, mit oder ohne Hund. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, immer die offiziellen Wege zu benutzen.

Es wurde bemerkt, dass diverse Hunde frei umherstreunen und ihr Geschäft auf den Wiesen verrichten. Leider muss auch immer wieder festgestellt werden, dass die Hundehalterinnen und -halter den Kot ihrer Hunde nicht aufnehmen.

Die Hundehalterinnen und -halter werden gebeten, den Hund besser in Kontrolle zu halten und für die Entsorgung des Hundekots die Robidog-Kästen zu benutzen, um damit einen Beitrag für die Sauberkeit unseres Dorfes zu leisten.

Der Gemeinderat dankt allen Hundehalterinnen und -haltern für ihre Rücksichtnahme.

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