Galgenen berät über Unterbringungslösungen für Asylsuchende
Wie die Gemeinde Galgenen angibt, soll im Spätherbst 2023 mit dem Bau einer temporären Unterbringung für Asylbewerber und Flüchtlinge begonnen werden.
Am 31. März 2023 informierte der Gemeinderat die Bevölkerung anlässlich einer eigens einberufenen Informationsveranstaltung über die derzeit möglichen Lösungsansätze zur Unterbringung von Asylbewerbern.
Die Nutzung der Zivilschutzanlagen ist ausgeschlossen, da sich diese entweder in den Untergeschossen der Schulhäuser oder im Untergeschoss des alten Mehrweckgebäudes befinden.
Ebenfalls definitiv nicht zur Verfügung steht das Zeughaus, welches sich im Eigentum des Bundes (Armasuisse) befindet und vom Kanton Schwyz beansprucht wird (Polizei, Zivilschutz).
Ebenfalls geprüft wurden diverse Umnutzungen sowohl in Wohngebieten als auch in der Gewerbezone.
Entsprechende Verhandlungen waren ergebnislos
Entsprechende Verhandlungen waren auf Grund zu hoher Investitionskosten oder limitierter Verfügbarkeit allesamt ergebnislos.
Für Temporärbauten kommen nach neustem Stand noch maximal zwei Standorte in Frage, davon einer auf gemeindeeigenem Land (Tischmacherhof), einer auf privatem Grund.
Nach der Eruierung von möglichen Standorten und Parzellen für ein mögliches regionales Asylzentrum in Kooperation mit dem Kanton Schwyz folgte am 14. März 2023 durch den Regierungsrat eine Absage auf Grund der fehlenden Rechtsgrundlage.
Informationsveranstaltung als Sofortmassnahme
Selbst wenn eine Rechtsgrundlage im Migrationsgesetz vom Kantonsrat geschaffen würde, müsste eine Ausgabenbewilligung auf Grund der Höhe wahrscheinlich vom Kantonsrat und eventuell bei einem Referendum sogar vom Stimmvolk des ganzen Kantons abgesegnet werden.
Nachdem der Gemeinderat mittlerweile alle Möglichkeiten eingehend geprüft und ausgeschöpft hat, ist an obengenannter Informationsveranstaltung als Sofortmassnahme der Bau eines eingeschossigen Wohngebäudes (Containerunterkunft) beim Tischmacherhof, Nähe Kiesplatz an der Kantonsstrasse, angekündigt worden.
Spezifische bauliche Ausgestaltung ist zu erörtern
Auf die Informationsveranstaltung vom 31. März 2023, welche grundsätzlich sehr gut aufgenommen wurde, sind diverse Bemerkungen und Reaktionen eingegangen.
Der Gemeinderat sah sich hierdurch veranlasst, die Frage der spezifischen baulichen Ausgestaltung noch einmal zu erörtern.
Zudem hat der Gemeinderat Mitte April 2023 auch die Antwort des Regierungsrates des Kantons Schwyz erhalten betreffend Gebundenheit von Ausgaben.
Unter Berücksichtigung der regierungsrätlichen Antwort ist es mittlerweile zunehmend unrealistisch geworden, dass noch von einer gebundenen Ausgabe ausgegangen werden kann.
Möglichkeiten der baulichen Gestaltung
Der temporäre Charakter – für die Feststellung der Gebundenheit wesentlich, muss in Frage gestellt werden, wenn der Gemeinderat die Unterkunft auch in den kommenden Jahren nutzen möchte, dereinst allenfalls auch in einer alternativen Nutzung.
Das Bauwerk würde dann in einer qualitativ anspruchsvolleren und ansprechenderen Weise erstellt.
Damit würde sich allerdings der temporäre Charakter des Vorhabens verlieren und die Gebundenheit der Ausgaben dahinfallen.
Ausserordentliche Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat hat daher an der Rechnungsgemeinde vom vergangenen Freitag, 21. April 2023, die Möglichkeit von Varianten in der baulichen Realisation erwähnt.
Der Gemeinderat hat entschieden, auch den herkömmlichen Weg für die Umsetzung grösserer Bauvorhaben in Erwägung zu ziehen, das heisst eine ausserordentliche Gemeindeversammlung mit anschliessender Urnenabstimmung anzudenken.
An dieser ausserordentlichen Gemeindeversammlung würde sodann ein konkreteres Projekt vorgestellt.
Stimmberechtigte sollen entscheiden dürfen
Der Gemeinderat nimmt an, dass das Vorhaben damit auf einer festen rechtlichen Grundlage zu stehen käme, die längerfristige Nutzung im allgemeinen Interesse gewahrt würde und insbesondere die Stimmberechtigten voll und ganz in die Entscheidung miteinbezogen würden.
Die zeitlichen und finanziellen Mehraufwendungen müssten bei dieser Vorgehensweise in Kauf genommen werden, wobei die konkrete Höhe der Aufwendungen zur Zeit noch nicht bezifferbar ist.
Es gibt grundsätzlich keine Alternative respektive Möglichkeit der Kompensation wegen der zeitlichen Verzögerung.
Mit einer Verfügung und Ersatzvornahmen für weitere Personen ist zu rechnen.
Realisierung des Projektes konnte im Spätherbst 2023 erfolgen
Als Zeithorizont der Realisierung des Projektes – nach vorangegangener Urnenabstimmung – wäre mit Spätherbst 2023 zu rechnen.
Bei einer Ablehnung des Vorhabens an der Urne nehmen die Stimmbürger jährliche Ersatzvornahmen von bis zu 1,1 Million Franken in Kauf (ausgehend vom derzeit geltenden Soll, respektive entsprechend mehr, sollte der Verteilschlüssel vom Kanton gar noch angehoben werden).
Auch die Anmietung von teuren, also nicht mehr den Richtlinien entsprechenden, Wohnungen für Asylanten und Flüchtlinge würde sich dann nicht mehr vermeiden lassen.