Wie die Gemeinde Galgenen erinnert, müssen Eltern im Kanton Schwyz bis spätestens 31. Juli 2024 ein Gesuch für Kinderbetreuungsbeiträge einreichen.
Galgenen
Gemeindeverwaltung Galgenen. - Gemeinde Galgenen
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Die Gemeinde Galgenen informiert Eltern im Kanton Schwyz, dass sie für eine erstmalige Auszahlung im August 2024 bis spätestens 31. Juli 2024 ein Gesuch für Kinderbetreuungsbeiträge unter «sz.kibon.ch» bei ihrer Wohngemeinde einreichen können.

Umfassende Informationen zum Kinderbetreuungsgesetz sind auf der Website des Kantons Schwyz zu finden. Das Amt für Gesundheit und Soziales präsentiert auf der Seite «Kinderbetreuung» die gesetzlichen Grundlagen und ergänzende Hinweise.

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