Abstimmung

Abstimmung über gemeinnützigen Wohnungsbau im Februar 2020

Gemeinde Schwyz
Gemeinde Schwyz

Schwyz,

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger überweisen das Landgeschäft zwischen der Wohnbaugenossenschaft St. Martin und der Gemeinde Schwyz an die Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020.

Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa

Der Plan, die Teilfläche «Haus Abendruh» der Wohnbaugenossenschaft St. Martin, Schwyz, im selbstständigen und dauernden Baurecht zu veräussern, hat eine erste politische Hürde genommen. Die etwa 80 bis 90 Anwesenden an der rund 55 Minuten dauernden Gemeindeversammlung überwiesen das Geschäft an die Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020.

Mit der Veräusserung im selbstständigen und dauernden Baurecht wird die Wohnbaugenossenschaft auf dem 1‘643 m2 grossen Grundstück den Bau und die Bewirtschaftung von etwa 20 Wohnungen nach den Vorgaben der Charta der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz umsetzen. Im Vordergrund steht die Tatsache, dass die Gemeinde Schwyz kostengünstigen Wohnraum schafft und damit das Wohnangebot in der Gemeinde Schwyz gezielt ergänzt wird.

Auch das Budget 2020 gab zu keinen eigentlichen Diskussionen Anlass. Die Ortsparteien goutierten die transparente Finanzpolitik des Gemeinderates.

Mögliche Steuererhöhung

Die zunehmende Belastung durch gebundene Ausgaben, die durchwegs positive Entwicklung des Alterszentrums Rubiswil und der weiterhin hohe Investitionsbedarf der Gemeinde Schwyz wurden durch den Säckelmeister eingehend erläutert. Sorge bereitet, dass anhand der Finanzplanung mittelfristig mit einer Steuererhöhung gerechnet werden muss.

Dass dabei künftig vermehrt Diskussionen über den Ausgleich von Zentrumslasten geführt werden sollten, liegt auf der Hand. Mit einem prognostizierten Aufwand von 79.4 Mio. Franken und einem Ertrag von Fr. 74.1 Mio. Franken resultiert unter dem Strich ein Aufwandüberschuss von 5.3 Mio. Franken.

Der Steuerfuss wird bei 165 % einer Einheit belassen. Die Anträge des Gemeinderates zum Voranschlag 2020 wurden schliesslich ohne Gegenstimme genehmigt.

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