Das neue Agglomerationsprogramm Talkessel Schwyz liegt vor
Das Agglomerationsprogramm der 4. Generation wurde erarbeitet. Die Bevölkerung wird eingeladen, sich in der öffentlichen Mitwirkung zu beteiligen.

Mit dem Programm Agglomerationsverkehr (PAV) beteiligt sich der Bund finanziell an Verkehrsprojekten von Städten und Agglomerationen. Von Bundesbeiträgen profitieren Agglomerationen, die mit ihren Agglomerationsprogrammen die Verkehrs-, Landschafts- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abstimmen.
Ein Agglomerationsprogramm ist ein langfristiges Planungsinstrument. Im Sinne eines Raumkonzepts umfasst es inhaltlich sowie zeitlich koordinierte und priorisierte Massnahmen, mit denen die Verkehrs- und Umweltbelastungen verringert und die Lebensqualität in der Agglomeration erhöht werden soll.
Die Gemeinden Ingenbohl, Schwyz, und Steinen sowie der Bezirk und der Kanton Schwyz reichten 2016 ihr erstes Agglomerationsprogramm in der 3. Generation beim Bund ein. Dieses wurde im September 2018 mit dem Prüfbericht des Bundes positiv beurteilt, wodurch der Bund insgesamt 12.63 Mio. Fr. an den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Talkessel beisteuert. Die einzelnen Massnahmen daraus werden nun laufend umgesetzt.
In der Zwischenzeit konnte die Gemeinde Arth zum Agglomerationsprogramm Talkessel Schwyz hinzugenommen werden, da sie gemäss Bund ebenfalls beitragsberechtigt ist. Gemeinsam wurde in den letzten Monaten das Agglomerationsprogramm der 4. Generation erarbeitet.
Die 4. Generation baut dabei auf derjenigen von 2016 auf und versteht sich in vielen Bereichen als eine umfassende Aktualisierung und Weiterentwicklung. Es zeigt auf, welche Massnahmen für die Verkehrs-, Landschafts- und Siedlungsentwicklung im Zeithorizont 2024 – 2028 vorgesehen sind.
Öffentliche Mitwirkung
Die Einwohnerinnen und Einwohner im Gebiet des Agglomerationsprogramms Talkessel Schwyz sowie weitere Interessierte können vom 27. November 2020 bis 6. Januar 2021 zum Agglomerationsprogramm und dessen Massnahmen Stellung nehmen. Danach wird der Berichtsentwurf überarbeitet, bevor er vom Regierungsrat verabschiedet werden kann. Der Bericht muss bis am 15. Juni 2021 beim Bund eingereicht werden.
Die Dokumente und ein Online-Mitwirkungsformular können ab 27. November 2020 unter www.agglomerationsprogramm-schwyz.ch abgerufen werden. Anträge sind bis spätestens am 6. Januar 2021 online oder per Post an die Geschäftsstelle Agglomerationsprogramm, Postfach 34, 6431 Schwyz, einzureichen. Auf eine Informationsveranstaltung wird aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie verzichtet.