Erlenbach i.S. bittet um Rücksichtnahme auf den Winterdienst

Wie die Gemeinde Erlenbach im Simmental bekannt gibt, müssen die Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern, abgelegt oder geräumt werden.

Strasse Schnee Waldrand Eis Winter
Wo der Winterdienst nicht hinkommt, besteht erhöhte Glatteisgefahr. - Pixabay

Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Fusswegen in bewohnten Gebieten, sofern die Notwendigkeit ausgewiesen ist.

Zudem muss die Räumung in einer rationellen Arbeitsweise (keine parkierten Fahrzeuge oder andere Hindernisse auf Strassen /Wegen) möglich sein.

Gemeinde übernimmt keine Haftung für Winterdienstschäden

Die Bevölkerung wird gebeten, nach Artikel 83 Strassengesetz (SG) sowie nach Artikel 55 und 56 Strassenverordnung (SV) die Zäune und Abschrankungen, die den Winterdienst behindern, abzulegen oder zu räumen.

Die Gemeinde Erlenbach im Simmental übernimmt keine Haftung für Schäden an Zäunen, Abschrankungen, parkierten Autos oder ähnlichem, die aus dem Winterdienst entstehen.

Die Gemeinde dankt bereits im Voraus für die Geduld und das Verständnis, dass der Winterdienst nicht im ganzen Gemeindegebiet gleichzeitig erfolgen kann.

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