Kanton St. Gallen: Schweine leiden unnötig wegen Tiertransporteur!

Ein Zürcher Chauffeur wurde wegen mehrfacher Tierquälerei schuldig gesprochen. Er hätte zwei verletzten Schweinen unnötige Schmerzen ersparen können.

Zwei Schweizer Schweine in ihren Boxen auf einem Bauernhof. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei verletzte Schweine wurden letzten Herbst unsachgemäss transportiert.
  • Der Chauffeur wurde nun wegen mehrfacher Tierquälerei angeklagt.
  • Ihre Schwanzverletzungen wiesen auf Verhaltensstörungen der anderen Schweine hin.

Letzten September lädt ein Tiertransporteur aus der Region Zürich Obersee auf einem St. Galler Mastbetrieb sechs Schweine ein. Zweien fehlt der Grossteil ihrer Schwänze, die übriggebliebenen Stummel weisen Wunden und Schwellungen auf.

Die Fahrt zum Schlachthof dauert eine Stunde länger als nötig. Eines der verletzten Schweine stirbt daher nach der Ankunft an den Folgen einer Blutvergiftung.

Zwei Fälle von Tierquälerei

Es gilt: Verletzte Tiere sollten von anderen getrennt transportiert werden, damit sie nicht bedrängt werden. Zudem müssten sie direkt zum Schlachthof gefahren werden, um ihre Qualen nicht unnötig zu verlängern. Beide Vorgaben hat der Chauffeur in diesem Fall aber missachtet, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet.

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Die St. Galler Staatsanwaltschaft erwirkte wegen der mehrfachen Tierquälerei eine bedingte Geldstrafe von knapp 5000 Franken.

Die muss der Fahrer aber nur bezahlen, wenn er sich in den kommenden zwei Jahren erneut strafbar macht. 500 Franken Busse und 500 Franken Verfahrenskosten wurden aber definitiv verhängt.

Bisse weisen auf Verhaltensstörung hin

Die zwei Schweine waren von ihren Artgenossen verletzt worden. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen stuft das Schwanzbeissen als Verhaltensstörung ein. Diese weist auf ungünstige Haltungsbedingungen hin.

Alle sechs Schweine waren trotz ihrer offensichtlichen Verletzungen in den Papieren als gesund vermerkt worden. Laut Staatsanwaltschaft hat der Transporteur ihre Wunden aber gesehen.