Stäfa passt Gebührentarif für Nutzung der Mehrzweckhalle an

Der Gemeinderat Stäfa hat den Gebührentarif für die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle geändert. Die neue Regelung tritt per 1. September 2024 in Kraft.

Die Zürcher Goldküsten-Gemeinde Stäfa ZH von oben. - staefa.ch

Der Gemeinderat Stäfa hat den Gebührentarif für die Nutzung der Sport- und Mehrzweckhalle geändert.

Die Gemeinde Stäfa ist nach der Liquidation der Stiftung «Sport- und Mehrzweckhalle Frohberg» seit dem 1. Januar 2024 Besitzerin der Halle und hat nun die Kosten für deren Nutzung festgelegt.

Die Änderung des Gebührentarifs ist notwendig, um eine gültige Rechtsgrundlage für die Abgeltung von Nutzungen zu erhalten.

Dieser Schritt soll Transparenz und Rechtssicherheit schaffen und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung der Einrichtung gewährleisten.

Regelung tritt per 1. September 2024 in Kraft

Mit der Festlegung der neuen Gebühren möchte die Gemeinde sicherstellen, dass die Mehrzweckhalle kostendeckend betrieben werden kann.

Nutzer der Halle werden zukünftig nach einem klar definierten Tarif abgerechnet. Ausserdem soll die Neuregelung auch kleinere Organisationen und Vereine unterstützen, indem Sondertarife und Rabatte eingeführt werden.

Damit möchte die Gemeinde das lokale Gemeinschaftsleben fördern und die Nutzung der Halle für alle Bevölkerungsgruppen ermöglichen.

Die Änderung des Gebührentarifs tritt, unter dem Vorbehalt der Rechtskraft, am 1. September 2024 in Kraft. Konkrete Angaben zum Gebührentarif sind auf der Webseite der Gemeindeseite einsehbar.