Auch Nidwalden verkürzt die Quarantänedauer
Auch der Kanton Nidwalden folgt den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und passt die Quarantäneregeln an.
Ab Montagmittag müssen neu enge Kontaktpersonen von Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, nur noch sieben statt wie bisher zehn Tage in Quarantäne.
Wer nach sieben Tagen keine Symptome aufweise, könne ohne Test aus der Quarantäne entlassen werde, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Die Quarantäne beschränke sich neu auf Personen, die mit einer positiv auf Covid-19 getesteten Person im gleichen Haushalt leben oder engen Kontakt hatten.
Die Neuregelung der Quarantäne erfolgte in Absprache mit den anderen Zentralschweizer Kantonen. Die Nidwaldner Regierung fände eine national einheitliche Lösung «wünschenswert», wie sie betont.
Von der Quarantäne weiterhin befreit sind geimpfte Personen, sofern deren voll ständige Impfung oder Boosterimpfung vor weniger als vier Monaten erfolgt ist. Oder genesene Personen, deren Erkrankung ebenfalls nicht länger als vier Monate her ist.
Die neuen Anordnungen gelten ausschliesslich für die Quarantäne, nicht für die Isolation. Wer positiv auf Corona getestet wird, muss weiterhin zehn Tage zu Hause in Isolation bleiben.
Ziel dieser Anpassungen sei es, die wahrscheinlichsten Infektionsketten weiterhin zu unterbrechen, gleichzeitig aber die Auswirkungen der Quarantäne auf Gesellschaft und Wirtschaft zu mindern, hält die Regierung fest.
Vor Nidwalden hatten auch Zug sowie verschiedene andere Kantone eine Verkürzung der Quarantänefrist gemäss den BAG-Empfehlungen beschlossen.