Uster: Rahmenkredit von 2.5 Mio. Fr. für Corona-Massnahmenpaket

Der Stadtrat hat einen Rahmenkredit von maximal 2'500'000 Fr. zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bewilligt.

Bei der Umsatzhöhe wird das ein oder andere Mal gerne geschummelt. (Symbolbild) - Keystone

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 7. April einen Rahmenkredit von maximal 2'500'000 Franken zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bewilligt. Es wurde ein Ausschuss eingesetzt, welcher die Koordination der städtischen Hilfe und Massnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie vornimmt, über die einzelnen Massnahmen entscheidet und die hiefür erforderlichen Kredite spricht.

Der genaue Wortlaut des Beschlusses ist auf der Webseite der Stadt Uster unter vom 7. April 2020 ersichtlich.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten.

Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Ebenfalls beizulegen ist, soweit möglich, der angefochtene Beschluss. Dem Lauf der Rechtsmittelfrist wie auch der Einreichung eines Rechtsmittels wird die aufschiebende Wirkung entzogen.