St. Niklaus: Auflage Gesamtrevision der Nutzungsplanung
Wie die Gemeinde St. Niklaus berichtet, werden die Unterlagen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung St. Niklaus ab 25. Februar 2022 öffentlich aufgelegt.

Gestützt auf Artikel 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung ist auf der Gemeindekanzlei die Gesamtrevision der Nutzungsplanung St. Niklaus während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Das Dossier der Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde St. Niklaus umfasst die Zonennutzungspläne, das Bau- und Zonenreglement und den erläuternden Bericht.
Interessierte Personen können während der ordentlichen Öffnungszeiten auf dem Gemeindebüro Einsicht in die Unterlagen nehmen. Gleichzeitig werden die entsprechenden Dokumente auf der Webseite der Gemeinde St. Niklaus publiziert.
Ab 25. Februar 2022 sind die Unterlagen zur Einsicht offen
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die von den Planungsmassnahmen betroffen sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nummer 8 vom 25. Februar 2022 an den Gemeinderat zu richten. Weitere Informationen zur öffentlichen Auflage sind auf der Webseite der Gemeinde St. Niklaus zu finden.