Weisslingen lehnt Windkraftprojekt auf Gemeindegebiet ab
Wie die Gemeinde Weisslingen berichtet, hat der Gemeinderat im Rahmen einer informellen Mitwirkung zur laufenden Windenergieplanung Stellung genommen.
Der Gemeinderat Weisslingen hat im Rahmen einer informellen Mitwirkung zur laufenden Windenergieplanung Stellung genommen.
Das Windpotenzialgebiet auf Wisliger Boden wird aufgrund von natur- und landschaftschutzrechtlichen Tatsachen als ungeeignet erachtet.
Der Kanton Zürich bereitet den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan vor.
Ausgangspunkt dafür ist der Auftrag des Bundes an die Kantone, Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in den kantonalen Richtplänen zu bezeichnen.
Gemeinderat respektiert Volksentscheid für Klimagesetzt
Vorneweg möchte der Gemeinderat betonen, dass er nicht gegen den Klimaschutz ist.
Er befürwortet die Bemühungen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie weiterer Organisationen, die Energieversorgung zu sichern unter gleichzeitiger Reduktion des CO2-Ausstosses.
Die Gemeinde hat ja bekanntlich am 18. Juni 2023 das Klimagesetz angenommen, und die Behörde respektiert diesen Entscheid selbstverständlich.
Kritik am Kosten-Nutzen-Verhältnis
Der Gemeinderat fragt sich aber zum jetzigen Zeitpunkt, ob ein Windrad mit den vorgesehenen Dimensionen in wirtschaftlicher, ökologischer und landschaftsschützender Sicht das Richtige ist, um die Klimaziele zu erreichen.
Man weiss, dass Windräder mit einer Nabenhöhe von 160 Metern und einem Rotordurchmesser von 80 Metern Anlageinvestitionen von zwölf bis vierzehn Millionen Franken bedingen.
Bei einer maximal Laufzeit von 25 Jahren ist fraglich, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis gegeben ist.
Bei den heutigen Strompreisen ist ein wirtschaftlicher Betrieb eines solchen Windrads höchst fraglich.
Parzellen mit Naturschutzobjekten wären betroffen
Der Kanton plant, auf dem Gebiet Furtbühl ein Windkraftgebiet auszuscheiden. Dabei sind verschiedene Parzellen mit Naturschutzobjekten betroffen.
Auf der Parzelle Nummer 1798 befindet sich eine Ried- und Sumpfwiese, welche im kommunalen Inventar der Natur- und Landschaftsschutzobjekte enthalten ist. Sodann befindet sich auf den Parzellen Nummern 1317, 1318, 1319 ein weiteres, kommunales Feuchtgebiet.
Für den Gemeinderat ist es unverständlich, dass der Kanton auf der einen Seite durch diverse Gesetze und Verordnungen wertvolle Landschaften schützt, auf der anderen Seite jedoch Grossanlagen in gerade schützenswerten Gebieten installieren will.
Zudem befindet sich das Potenzialgebiet im Wald, und für den Betrieb eines Windrads müsste ein halbes Fussballfeld Wald gerodet werden.
Der Gemeinderat steht einem Windradprojekt ablehnend gegenüber
Da Windräder an exponierten Stellen zu stehen kommen, sind sie weitherum sichtbar, so auch in Weisslingen.
Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass durch solche Anlagen das Landschaftsbild massiv gestört wird. Das Naherholungsbiet würde damit stark gestört.
Diesen Überlegungen folgend, steht der Gemeinderat einem Windradprojekt auf dem Gebiet der Gemeinde ablehnend gegenüber.
Es macht keinen Sinn, für eine Energieausbeute von sieben Prozent des gesamten Stromverbrauchs des Kantons Zürich Natur- und Landschaftsschutzobjekte zu opfern, zumal Natur und Landschaft bereits jetzt schon unter enormen Druck stehen.