Weinfelden: Gefälschte Steuermitteilungen sind im Umlauf

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Weinfelden,

Wie die Gemeinde Weinfelden berichtet, warnt die kantonale Steuerverwaltung vor gefälschten Schreiben zur Steuererklärung. Eine Strafanzeige wurde eingereicht.

Das Rathaus Weinfelden.
Das Rathaus Weinfelden. - Nau.ch / Miriam Danielsson

In den vergangenen Tagen (Stand vom 13. Februar 2024) wurde an verschiedene Haushalte im Kanton Thurgau ein vermeintlich von der Steuerverwaltung verfasstes Schreiben «Mitteilung zur Beilage in der diesjährigen Steuererklärung» versandt.

Dieses Schreiben ist eine Fälschung.

Die kantonale Steuerverwaltung und die Gemeindesteuerämter bitten die Empfänger, sich nicht wie im Schreiben gefordert bei den Behörden zu melden.

Rückerstattung nur nach Zustimmung der Empfänger vorgesehen

Im Schreiben wird in Aussicht gestellt, dass aufgrund des tiefen Veranlagungsstandes die einfache Steuer zwischen circa 5 und 15 Prozent gesenkt werde.

Eine Rückerstattung erfolge erst, wenn die Briefadressaten diesem Vorgehen zugestimmt hätten.

Zudem werden die entsprechenden Ansprechpersonen für die Zustimmungserklärung genannt.

Dieses Schreiben stammt weder von der kantonalen Steuerverwaltung noch von einem Gemeindesteueramt im Kanton, sondern von einer unbekannten Urheberschaft.

Falscher Inhalt des Schreibens ohne gesetzliche Grundlage

Ebenso ist der Inhalt falsch. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine Reduktion auf den geschuldeten Steuerbetrag.

Ebenso wenig können die entsprechenden Beträge für die im Schreiben angeführten alternativen Verwendungszwecke bei nicht fristgerechter Rückmeldung genutzt werden.

Das Schreiben ist gefälscht und als gegenstandslos zu betrachten. Die gemäss definitiver Veranlagung festgesetzten einfachen Steuern bleiben uneingeschränkt geschuldet.

Strafanzeige gegen unbekannte Urheberschaft

Der Veranlagungsstand hat darauf keinen Einfluss.

Die Steuerpflichtigen im Kanton Thurgau sind weiterhin verpflichtet, sowohl ihre Steuererklärung fristgerecht einzureichen als auch die veranlagten Steuerbeträge fristgerecht zu zahlen.

Gegen die unbekannte Urheberschaft des Schreibens wird Strafanzeige eingereicht.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Skigebiet Gstaad
«Mehr Leute»
Donald Trump Wladimir Putin
504 Interaktionen
«Seine Art»

MEHR WEINFELDEN

1 Interaktionen
Stadt
Kantonspolizei Thurgau
Weinfelden TG
1 Interaktionen
Stadt

MEHR AUS THURGAU

Mubea
6 Interaktionen
130 Stellen
Kantonspolizei Thurgau
1 Interaktionen
In Arbon TG