Rückzonungen in Altbüron LU: Nun ordnet Kanton Nutzungsplanung an
Die Gemeinde Altbüron LU hält an ihrer Überzeugung fest, dass sie nicht über zu grosse Bauzonenreserven verfüge und somit keine Rückzonungen vornehmen müsse.
Nun übernimmt der Kanton das Zepter und ordnet der Gemeinde eine kantonale Nutzungsplanung an.
Der vom Gemeinderat vorgelegte Vorschlag für das weitere Vorgehen sei klar unzureichend und könne insbesondere auch im Vergleich zur Umsetzung der Rückzonungsstrategie in den anderen betroffenen Gemeinden nicht akzeptiert werden, begründet der Kanton diesen Schritt in einer Medienmitteilung vom Donnerstag, 6. Oktober 2022.