Schötz sucht Wohnungen für Schutzsuchende aus der Ukraine
Wie die Gemeinde Schötz berichtet, ist der Gemeinderat auf die Hilfe der Liegenschaftsbesitzenden angewiesen, da er noch nicht genügend Wohnungen anbieten kann.

Der Krieg in der Ukraine beschäftigt die Bevölkerung wie auch die öffentlichen Verwaltungen nach wie vor sehr stark. So hält auch der Zustrom von Schutz suchenden Menschen aus der Ukraine in die Schweiz weiter an. Der Kanton Luzern weist die Menschen aus der Ukraine an die Gemeinden weiter.
Zurzeit kann die Gemeinde Schötz noch nicht genügend Unterbringungsplätze/Wohnungen anbieten. Der Gemeinderat Schötz ist daher auf die Hilfe der Liegenschaftsbesitzende angewiesen. Können nicht genügend Unterbringungsplätze gemeldet werden, hat die Gemeinde Schötz eine Ersatzabgabe an den Kanton zu leisten.
Die Gemeinde Schötz kann das Soll von 95 Plätzen zurzeit nicht erfüllen
Gemäss kantonalem Verteilschlüssel müssen Gemeinden pro 1000 Einwohnende 23,5 Unterbringungsplätze für Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Schötz kann das Soll von 95 Plätzen (gleich 90 Prozent ab 1. Dezember 2022) zurzeit nicht erfüllen und ist dringend auf der Suche nach zusätzlichem mietbarem Wohnraum.
Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Sanitätshilfsstelle Wissenhusen erachtet der Kanton Luzern zurzeit als nicht geeignet. Der Gemeinderat Schötz ruft deshalb alle Haus- und Wohnungsbesitzer auf, welche eine leer stehende Wohnung oder ein leer stehendes Haus zur Verfügung stellen können und wollen, mit dem Sozialamt Schötz in Kontakt zu treten. Das Sozialamt wird mit den Liegenschaftsbesitzern das weitere Vorgehen prüfen.
Kann die Wohnung oder das Haus an den Kanton Luzern weitergeleitet werden, so prüft die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen des Kantons Luzern, ob der Wohnraum den Anforderungen entspricht. Anschliessend wird mit der Eigentümerschaft ein Mietvertrag abgeschlossen – die Wohnung muss nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Gemeinden, die ihr Aufnahmesoll nicht erfüllen, werden zahlungspflichtig
Es benötigt einen grossen Effort von allen, um die erforderlichen Plätze zu schaffen, damit die dem Kanton Luzern zugewiesenen Menschen untergebracht werden können. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen setzt im Auftrag der Luzerner Regierung die Zuweisung der Schutzsuchenden an die Gemeinden um. Die Gemeinde Schötz hat für 106 Schutzsuchende Menschen Wohnraum zu bieten.
Gemeinden, die ihr Aufnahmesoll nicht erfüllen, werden nach Ablauf der zehnwöchigen Frist ab dem 1. September 2022 zahlungspflichtig. Die Höhe der Ersatzabgaben beträgt pro Tag und nicht aufgenommene Person: für die ersten beiden Monate 10 Franken, ab dem dritten bis zum vierten Monat 20 Franken, ab dem fünften bis zum sechsten Monat 30 Franken, ab dem siebten Monat 40 Franken.
Für die Gemeinde Schötz bedeutet dies, dass sie ab 1. September 2022 für den fehlenden Wohnraum von 45 Personen (70 Prozent) zahlungspflichtig wird. Ab 1. Dezember 2022 wird die Zahlungspflicht auf 90 Prozent erhöht (95 Plätze). Die Ersatzabgaben werden an jene Gemeinden umverteilt, die ihr Aufnahme-Soll übertreffen.
Anforderungen an Wohnraum
Der Wohnraum muss über die notwendige und funktionstüchtige Infrastruktur verfügen. Diese beinhaltet: Kochherd, Backofen, Kühlschrank, Warmwasser, WC, Dusche oder Badewanne, Zugang zu Waschmaschine, Zugang zu Wäschehängeplatz oder Tumbler, Zentralheizung. Die Mietzinsrichtlinien gemäss Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe finden Anwendung. Bei der Zwischennutzung eines Wohnobjektes muss eine Mindestmietdauer von einem Jahr gewährleistet sein.
Der Gemeinderat Schötz hofft auf viele Angebote und dankt der Schötzer Bevölkerung herzlich für die Bereitschaft und das wertvolle Engagement. Der Gemeinderat hofft auf ein baldiges Ende des Krieges in der Ukraine.