Vordemwald AG: Audi-Fahrer rast mit 147 km/h durch 80er-Zone
Bei einer Geschwindigkeitskontrolle bei Vordemwald AG stoppte die Kantonspolizei einen Automobilisten, der ausserorts mit 147 km/h unterwegs war.

Das Wichtigste in Kürze
- Am Samstag hat die Kantonspolizei Aargau eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
- Dabei wurde ein Audi-Q5-Lenker mit 147 km/h gemessen.
- Auch an der Staffelegg oberhalb von Küttigen waren zu schnelle Fahrzeuge unterwegs.
Mit einem Lasermessgerät führte die Kantonspolizei Aargau am Samstagmittag auf der Langenthalerstrasse bei eine Geschwindigkeitskontrolle durch.
Auf dieser gerade an Wochenenden beliebten Ausserortsstrecke durch den Boowald gilt die übliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Diese überschritt der Lenker eines Audi Q5 stark, indem er mit 147 km/h gemessen wurde. Nach Abzug der gesetzlichen Toleranz ergibt sich eine strafbare Überschreitung von 63 km/h.
Da der sogleich angehaltene Lenker damit den sogenannten Raserartikel erfüllte, schaltete die Kantonspolizei die Staatsanwaltschaft ein. Diese eröffnete gegen den 31-jährigen Polen eine Strafuntersuchung und liess den Wagen sicherstellen.
Führerausweis weg
Auch an der Staffelegg oberhalb von Küttigen AG – einer ebenfalls beliebten Bergstrecke – setzte die Kantonspolizei am Samstagnachmittag ein Lasermessgerät ein.
Mit 121 und 120 km/h anstelle der erlaubten 80 km/h waren ein Automobilist sowie ein Motorradfahrer unterwegs.
Die Kantonspolizei stoppte und verzeigte sie an die Staatsanwaltschaft. Beiden nahm sie den Führerausweis auf der Stelle ab.

Mit 114 km/h war ein Neulenker mit dem Auto zwar nicht so schnell, dass sich deswegen die sofortige Abnahme aufdrängte. Diese Massnahme war vielmehr notwendig, weil bei ihm der Verdacht auf Drogeneinfluss bestand. Der 32-Jährige musste im Spital eine Blut- und Urinprobe abgeben.
Einstweilen weiterfahren durften schliesslich drei Automobilisten, die mit Geschwindigkeiten zwischen 114 und 117 km/h gemessen worden waren. Auch ihnen droht jedoch der spätere Führerausweisentzug durch das Strassenverkehrsamt.