Natalie Rickli

Natalie Rickli: Regierung will trotzdem keine «Anstandsregel»

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Zürich,

Abgetretene oder abgewählte Regierungsrätinnen und Regierungsräte sollen arbeiten können, was sie wollen.

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Der Kantonsrat Zürich stellt sich gegen Konversationstherapien. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Abgetretene oder abgewählte Regierungsrätinnen und Regierungsräte sollen arbeiten können.
  • Parlamentarier von AL und Grünen fordern eine «Anstandsregel» für Ex-Regierungsräte.

Parlamentarier von AL und Grünen fordern in einer Motion eine «Anstandsregel» für abtretende Regierungsräte. Diese sollen zwei Jahre lang keinen Einsitz in Institutionen nehmen, die geschäftlich mit der bisherigen Direktion in Verbindung stehen.

Auslöser für die Motion ist der Fall Axsana. Der abgetretene FDP-Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger nahm in diesem Unternehmen, welches das elektronische Patientendossier entwickelt, als Verwaltungsratspräsident Einsitz.

Natalie Rickli musste Druck machen

Das Unternehmen weigerte sich, dem Kanton 1,875 Millionen Franken zurückzuzahlen. Die neue Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) musste grossen Druck aufsetzen, bis das Geld im September doch noch floss.

Aus einem Einzelfall ein Gesetz zu machen, hält die aktuelle Regierung aber für verfehlt. In bestimmten Konstellationen könne es zwar zu Interessenkonflikten kommen. Dies schreibt Natalie Rickli in ihrer am Donnerstag publizierten Antwort auf eine Motion von AL und Grünen. Es sei jedoch grundsätzlich Aufgabe des einzelnen ehemaligen Regierungsmitgliedes, solche Interessenkonflikte zu vermeiden.

Eine «Anstandsregel» würde es abtretenden Regierungsmitgliedern erschweren oder faktisch verunmöglichen, eine neue berufliche Tätigkeit zu finden. Vor allem wenn die Direktion, die sie geleitet hätten, mit ihrem erlernten Beruf zusammenhänge. Eine solche «Anstandsregel» würde so faktisch zum zweijährigen Berufsverbot.

Ob es eine «Anstandsregel» geben wird, entscheidet aber nicht der Regierungsrat sondern der Kantonsrat. Er wird an einer der kommenden Sitzungen darüber beraten.

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