Zürcher Regierung zieht Demonstrations-Urteil nicht weiter
Der Zürcher Regierungsrat akzeptiert den Rüffel, den ihm das Verwaltungsgericht Anfang Mai verpasst hat. Das Gericht entschied damals, dass die 15er-Regel an Demonstrationen unrechtmässig war. Der Kanton führte diese ein, um Corona-Ansteckungen zu verhindern.
Die 15-er-Regel, welche im Kanton Zürich bis am 18. April galt, sei unverhältnismässig und verfassungswidrig gewesen, hielt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil von Anfang Mai fest. Dies vor allem, weil an Demonstrationen ohnehin eine Maskenpflicht herrscht und die Gefahr einer Ansteckung im Freien relativ klein ist.
Das Gericht gab damit neun Personen eines linken Bündnisses Recht, die gegen das faktische Demonstrationsverbot geklagt hatten. Der Regierungsrat verzichtet nun darauf, das Urteil anzufechten, wie es dort am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess. Damit wird das Urteil rechtskräftig.
Die Bussen, welche die Polizei während der Zeit der 15er-Regel ausgestellt hatte, haben somit eigentlich keine rechtliche Grundlage mehr. Die linken Demonstrantinnen und Demonstranten aus dem Umfeld der Klima- und Frauendemos hatten Anfang Mai bereits gefordert, dass die Bussen zurückgezahlt werden sollen. Dafür zuständig wären die Statthalter, welche die Bussen ausgesprochen haben.
Seit dem 19. April galt im Kanton Zürich dann eine 100er-Regel für Demonstrationen, obwohl der Bundesrat für Demonstrationen gar keine Teilnehmerbeschränkungen mehr vorsah. Eine Beschwerde dagegen gab es jedoch nicht. Diese Zürcher Regel läuft Ende Monat nun ohnehin aus. Der Kanton verzichtet künftig auf eigene, schärfere Massnahmen, die über jene des Bundes hinausgehen.