Alain Berset will AHV sanieren
Also doch: Mit Rentenalter 65 für Frauen und 1,5 Prozent mehr Mehrwertsteuer soll die AHV saniert werden. Bundesrat Alain Berset stellt live die Varianten vor.
Bundesrat Alain Berset präsentiert die neue AHV-Reform.
Das Wichtigste in Kürze
- Sozialminister Alain Berset präsentiert «AHV 21»: So soll die AHV stabilisiert werden.
- Nach dem Volksnein vom letzten September müssen neue Vorschläge auf den Tisch.
- Das Rentenalter 65 für Frauen bleibt, mit Kompensationen innerhalb der Frauenrenten.
In 3-Monats-Schrittchen soll das Frauenrentenalter auf 65 angehoben werden – daran führt für den Bundesrat kein Weg vorbei. Nach der vom Volk abgelehnten AHV-Vorlage soll es jetzt verschiedene Modelle geben, wie für die Frauen ein Ausgleich geschaffen werden kann, erklärt Innenminister Alain Berset.
Das Volk will eine Kompensation
Die Auswertung der Volksabstimmung habe gezeigt: Nur mit Ausgleichsmassnahmen wird eine Mehrheit des Stimmvolks Ja sagen zu Rentenaltererhöhung bei den Frauen. Im Fokus stehen dabei Frauen mit mittleren und niedrigen Einkommen. Ihre Rente soll bei einer Frühpensionierung weniger gekürzt werden. Im Extremfall sogar gar nicht: Bei Löhnen unter 56'400 und ab 64 Jahren – also genau wie heute auch.
In einer zweiten Variante käme eine weitere Massnahme dazu: Für diejenigen, die über 65 Jahre hinaus weiterarbeiten. Ihre Rente würde verbessert, mit einer neuen Rentenformel. Im Schnitt seien dies 70 Franken – Erinnerungen an die 70 Franken Rentengeschenk aus der gescheiterten Vorlage werden wach. Nur: Dieses Mal profitieren nur die Frauen.
Noch mehr Mehrwertsteuer
Das alles reicht aber bei weitem nicht. Das «Opfer» der Frauen würde nur rund einen Fünftel der fehlenden 53 Milliarden Franken in die AHV spülen. Der Bundesrat schlägt deshalb eine Zusatzfinanzierung via Mehrwertsteuer vor.
Während im ursprünglichen Projekt die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent angehoben worden wäre, sind es jetzt 1,5 Prozent: von 7,7 auf 9,2. Das wird zu Widerständen in den betroffenen Branchen führen. Gut möglich deshalb, dass das Parlament die bundesrätliche Vorlage, wie schon letztes Mal, stark abändert.