Berufsbildner sollen Lernende auch bei Kurzarbeit ausbilden dürfen

Berufsbildner sollen Lernende künftig auch dann ausbilden können, wenn sich ihr Betrieb in Kurzarbeit befindet. Dem hat der Ständerat am Mittwoch zugestimmt.

Eine Lernende der Spitex nimmt unter Aufsicht einem Mitarbeitenden Blut ab. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Lernende sollen auch bei Kurzarbeit ausgebildet werden.
  • Der Ständerat stimmte am Mittwoch diskussionslos einer Änderung des AVIG zu.

Berufsbildnerinnen und Berufsbildner sollen Lernende auch ausbilden dürfen, wenn sich ihr Betrieb in Kurzarbeit befindet. Der Ständerat hat am Mittwoch diskussionslos und einstimmig einer entsprechenden Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) zugestimmt.

Befänden sich Berufsbildnerinnen und Berufsbildner wegen Kurzarbeit nicht im Betrieb, bestehe die Gefahr, dass Lernende nicht angemessen ausgebildet werden könnten. Das schrieb der Bundesrat dem Ständerat zur Begründung der Vorlage.

Ausnahme während Corona-Pandemie

Laut Parlamentsunterlagen konnten Berufsbildnerinnen und Berufsbildner bereits während der Corona-Pandemie Lehrlinge dank einer Ausnahmeregelung im Covid-19-Gesetz ausbilden. Diese Bestimmung läuft Ende 2013 aus und soll nun ins AVIG übernommen werden.

Der Ständerat stimmte einer Bestimmung zu, laut welcher der Bundesrat die Gesetzesänderung rückwirkend in Kraft setzen kann. Dafür seien die Voraussetzungen gegeben. Das sagte der Berichterstatter der vorberatenden Kommission, Hans Stöckli (SP/BE), im Rat.

Der Bundesrat möchte, dass die Änderungen am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die AVIG-Änderung muss jetzt aber noch in den Nationalrat.