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Seco-Beamter: Bei Kurzarbeit wurde nicht systematisch betrogen

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Zürich,

Während der Corona-Pandemie bezogen viele Firmen Gelder vom Bund für Kurzarbeit. Dabei wurde laut Seco nicht systematisch betrogen.

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Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kurzarbeit in der Schweiz funktionierte ohne systematischen Betrug.
  • Nur 111 Millionen Franken wurden aufgrund von Unregelmässigkeiten zurückgefordert.
  • Die Kontrollen werden aber fortgesetzt, um möglichen Missbrauch zu verhindern.

Die Kurzarbeit war während der Pandemie das Hauptinstrument des Bundes, um Massenarbeitslosigkeit zu verhindern. Das hat funktioniert. Und laut einer neuen Auswertung des Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) wurde dabei auch nicht systematisch betrogen.

Rund 16 Milliarden Franken flossen laut Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit bei Seco, während der Coronakrise in Form von Kurzarbeitsentschädigungen an die Unternehmen. Bis jetzt kam es laut Seco aber nur zu Rückforderungen von 111 Millionen, weil Gelder zu Unrecht bezogen wurden.

Tausende Hinweise auf Unregelmässigkeiten

Konkret gingen bislang rund 2200 Hinweise auf «Unregelmässigkeiten» ein, und 623 Betriebe seien vor Ort kontrolliert worden. In rund 11 Prozent der Fälle habe ein missbräuchlicher Leistungsbezug nachgewiesen werden können, in 65 Prozent der Fälle seien Fehler in der Abrechnung entdeckt worden und es sei zu Rückforderungen gekommen, 24 Prozent der Abrechnungen hätten sich als korrekt erwiesen.

Zürcher relativierte die hohe Fehlerquote bei den geprüften Firmen. «Die Abrechnung zu machen, war nicht ganz trivial», sagte er am Donnerstag an einer Telefonkonferenz. Die Rückforderungen würden denn auch in der Regel anstandslos akzeptiert. Und es gebe sogar Unternehmen, die selber auf Fehler stiessen und von sich aus Gelder zurückzahlten.

Der Seco-Beamte betonte allerdings, dass die Kontrollen fortgesetzt würden. Solche seien bis zu fünf Jahre nach dem Leistungsbezug möglich. Die während der Pandemie ausgebaute Kotrolltätigkeit werde fortgeführt.

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