Bundesbeiträge für Bildung und Forschung sind unter Dach und Fach

Bundesbeiträge an Bildung und Forschung für die nächsten vier Jahre sind beschlossen.

Studierende in einem Hörsaal in Lugano. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Beiträge des Bundes an Bildung und Forschung für die nächsten vier Jahre sind unter Dach und Fach. Insgesamt bewilligte das Parlament leicht mehr Fördermittel, als der Bundesrat beantragt hatte.

Der Bundesrat wollte mit der BFI-Botschaft insgesamt 29,2 Milliarden Franken freigeben. Das würde ein nicht teuerungsbereinigtes jährliches Wachstum von 1,6 Prozent bedeuten. Mehr liege aus finanziellen Gründen nicht drin, so die Regierung.

Sie hatte das zunächst beantragte Wachstum wegen der knappen Finanzen gekürzt.

Der Nationalrat hätte 1,7 Prozent mehr Mittel gewollt und beantragte Anpassungen, die unter dem Strich ein Plus von rund 152 Millionen Franken ausmachten. Der Ständerat war zurückhaltender.

Fördermittel: Einigung trotz unterschiedlicher Ansichten

Die Räte beschlossen am Donnerstag ein Plus von unter dem Strich rund 59 Millionen Franken. Die Vorlage ist nun unter Dach und Fach.

Bei den Pauschalbeiträgen an die Berufsbildung einigten sich die Räte auf eine Erhöhung um 23,4 Millionen Franken und total 2,94 Milliarden Franken.

Im Gegenzug kürzten die Räte den etwa gleichen Betrag zulasten der Laufbahnberatung Viamia. Diese soll nach einem Übergangsjahr alleine durch die Kantone finanziert werden.

Der ETH-Bereich erhält 50 Millionen Franken mehr als beantragt. Der Nationalrat hatte zunächst eine Erhöhung um 100 Millionen Franken auf 11,22 Milliarden Franken bewilligt, der Bundesrat 11,12 Milliarden Franken beantragt.

ETH: Mehr Geld und höhere Gebühren

Nun beläuft sich der Beitrag an den ETH-Bereich für die nächsten vier Jahre auf 11,17 Milliarden Franken.

Die Räte wollen zudem, dass in der Schweiz mehr Humanmediziner und namentlich Hausärzte und Hausärztinnen ausgebildet werden. Sie reservieren dafür aus den projektgebundenen Beiträgen an kantonale Hochschulen gemäss Hochschulförderungsgesetz 25 Millionen Franken.

Die Summe ist ein Kompromiss: Der Nationalrat forderte zunächst 100 Millionen Franken gewünscht, der Ständerat lehnte die Forderung ab.

Bis zuletzt umstritten war eine vom Nationalrat gewünschte Erhöhung der Beiträge an den Nationalfonds und die Akademien der Wissenschaften. Der Ständerat wollte dem Bundesrat folgen und für Institutionen zur Forschungsförderung rund 5,2 Milliarden Franken bewilligen.

Nationalfonds: Einigung nach langem Ringen

Der Nationalrat wollte diesen Beitrag an den Nationalfonds und die Akademien der Wissenschaften um 22,3 Millionen Franken aufstocken als Ausgleich, da die Schweiz beim Forschungsprogramm Horizon Europe nicht dabei ist. Auf Antrag der Einigungskonferenz wurden schliesslich 13,4 Millionen Franken bewilligt.

Für ausländische Studierende mit Wohnsitz im Ausland soll das Studium an der ETH teurer werden. Die Gebühren für sie müssen neu mindestens das Dreifache der Studiengebühren für Schweizerinnen und Schweizer oder ausländische Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz betragen.

Die Räte haben dazu das ETH-Gesetz angepasst. Bisher kann der ETH-Rat die Gebühren für Ausländer höher ansetzen, wenn er will, und zwar maximal um das Dreifache. Der ETH-Rat hat allerdings bereits beschlossen, die ETH-Gebühren für Ausländer im Herbst 2025 zu verdreifachen.

ETH: Gleichheit bei den Gebühren vorbei

Aktuell zahlen Schweizer und ausländische Studierende an den ETH Zürich und Lausanne gleich viel. Neben dem ETH-Gesetz passten die Räte auch das Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz, das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz und das Berufsbildungsgesetz an.

Diese vier Teilvorlagen der BFI-Botschaft 2025 bis 2028 sind bereit für die Schlussabstimmung am Freitag.