Bundesrat erlaubt bezahlte Unterschriftensammlungen weiterhin

Das bezahlte Unterschriftensammeln für Initiativen und Referenden bleibt erlaubt. Der Bundesrat hat ein im Kanton Neuenburg geplantes Verbot nicht genehmigt.

Für die Unterschriftensammlung für eidgenössische Initiativen und Referenden darf weiterhin bezahlt werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Neuenburg wollte die bezahlte Unterschriftensammlung ganz verbieten.
  • Das hat der Bundesrat nun nicht genehmigt: Auf nationaler Ebene soll es erlaubt sein.
  • Für Referenden und Initiativen auf kantonaler und kommunaler Ebene greift aber das Verbot.

Der Kanton Neuenburg hatte 2021 das Gesetz über die politischen Rechte geändert: Das bezahlte Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden wurde auf allen Ebenen verboten. Kantonale Ausführungsbestimmungen müssen aber vom Bund genehmigt werden, damit sie gültig sind.

Der Bahnhof in Neuenburg. - keystone

Diese Genehmigung hat der Bundesrat nun verweigert. Die Bundesgesetzgebung verbiete das bezahlte Sammeln für eidgenössische Abstimmungen gewollt nicht, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Das Verbot für kantonale und kommunale Initiativen und Referenden im Kanton Neuenburg sei vom Entscheid des Bundesrats hingegen nicht betroffen.