Bundesrat gegen dreijährige Bindung an Wahlfranchisen

Der Bundesrat will die Krankenversicherten nicht verpflichten, eine gewählte Franchise während drei Jahren beizubehalten.

Der Bundesrat plant, innerhalb von 15 Jahren 200 Schutzanlagen für 220 Millionen Franken zu modernisieren, um der verschlechterten globalen Sicherheitslage Rechnung zu tragen. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat spricht sich gegen das Versicherungsgesetzes aus.
  • Es würde nicht helfen und könnte gar zu Mehrkosten führen.

Der Bundesrat spricht sich gegen einen Entwurf des Versicherungsgesetzes aus dem Parlament aus. Er ist der Ansicht, dass die Initiative ihr Ziel nicht erfüllen würde und sogar zusätzliche Kosten verursachen könnte, wie er in einer Mitteilung vom Freitag schreibt.

Nur 0,17 Prozent der Versicherten wechselten vorübergehend von einer hohen zu einer niedrigeren Franchise und bezahlten somit weniger an allfällige Behandlungskosten, hält der Bundesrat fest. Bei Nettoleistungen von insgesamt 28 Milliarden Franken im Jahr 2017 wären Einsparungen von nur 5 Millionen Franken zu erwarten.

Die Massnahme könnte die Versicherten gar dazu verleiten, über längere Zeit eine tiefe Franchise zu wählen, was sich nachteilig auf die Kosten auswirken würde, argumentiert der Bundesrat. Aus diesen Gründen empfehle der Bundesrat dem Parlament, die Vorlage abzulehnen. Er sei jedoch bereit, die Frage bis Ende 2022 erneut zu prüfen.

Wechsel vor Operation

Der Gesetzesentwurf der nationalrätlichen Gesundheitskommission geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, welche die Kommissionen beider Räte angenommen haben. Die Nationalratskommission beschloss nach der Vernehmlassung, an ihrem Vorschlag festzuhalten.

Die Revision soll verhindern, dass Versicherte ihre Franchise wegen eines absehbaren Leistungsbezugs – beispielsweise einer planbaren Operation – vorübergehend senken und dann wieder erhöhen. In der Vernehmlassung stiess sie aber auf Kritik.

Die SP und Patientenorganisationen sehen darin einen Angriff auf die Solidarität. Die FDP befand, eine Stärkung der Selbstverantwortung sei zwar wünschenswert. Aus liberaler Sicht müssten aber sowohl Versicherte als auch Versicherungen mehr Freiheiten haben. Der Mehrjahresvertrag dürfe keine Pflicht, sondern müsse eine Option sein.

Santésuisse dafür

Einverstanden mit dem Gesetzesentwurf waren die SVP und der Krankenkassenverband santésuisse. Der andere grosse Krankenversichererverband curafutura dagegen befand, der Vorschlag sei kostentreibend, nicht kostendämpfend. Versicherte würden künftig tiefere Franchisen wählen. Die CVP hielt fest, bei allfälligen negativen Auswirkungen sei die Massnahme anzupassen.

Im heutigen System beträgt die Grundfranchise 300 Franken. Bei einer Franchise von 500 Franken darf die Krankenkasse pro Jahr maximal 140 Franken Rabatt gewähren. Bei einer Wahlfranchise von 1500 Franken beträgt der Rabatt bis zu 840 Franken, bei einer Franchise von 2500 Franken maximal 1540 Franken.